Am Samstagabend kontrollierten Beamte der Zentralen Einsatzdienste Neu-Ulm am Bahnhof mehrere Personen. Dabei stellten sie bei zwei Männern, einem 37-Jährigen und einem 46-Jährigen, jeweils ein Einhandmesser sicher.
Da das Führen solcher Messer in der Öffentlichkeit ohne ein gesetzlich geregeltes berechtigtes Interesse verboten ist, leiteten die Beamten gegen beide Männer Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Beide Männer erwarten nun eine Geldstrafe. (AZ)
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden