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Kommentar zum "Layla"-Verbot: Plumper Sexismus fällt nicht unter die Kunstfreiheit

Kommentar

"Layla"-Verbot: Plumper Sexismus fällt nicht unter die Kunstfreiheit

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    Am anstehenden Schwörmontag steigt auf dem Münsterplatz eine Ballermann-Party. Die Stadt will den umstrittenen Hit "Layla" nicht verbieten.
    Am anstehenden Schwörmontag steigt auf dem Münsterplatz eine Ballermann-Party. Die Stadt will den umstrittenen Hit "Layla" nicht verbieten. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Der Ballermann-Hit "Layla" steht zurecht in der Kritik. Ein Song mit poppigen Klängen und einem Text über eine Sexarbeiterin mit "geilem Körper". Das Lied reiht sich ein in das Gros der Ballermann-Bierzelt-Hits, die Frauen(-körper) zu reinen Sexualobjekten degradieren.

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