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Kommentar zum "Layla"-Verbot: Plumper Sexismus fällt nicht unter die Kunstfreiheit

Kommentar

"Layla"-Verbot: Plumper Sexismus fällt nicht unter die Kunstfreiheit

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    Am anstehenden Schwörmontag steigt auf dem Münsterplatz eine Ballermann-Party. Die Stadt will den umstrittenen Hit "Layla" nicht verbieten.
    Am anstehenden Schwörmontag steigt auf dem Münsterplatz eine Ballermann-Party. Die Stadt will den umstrittenen Hit "Layla" nicht verbieten. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Der Ballermann-Hit "Layla" steht zurecht in der Kritik. Ein Song mit poppigen Klängen und einem Text über eine Sexarbeiterin mit "geilem Körper". Das Lied reiht sich ein in das Gros der Ballermann-Bierzelt-Hits, die Frauen(-körper) zu reinen Sexualobjekten degradieren.

    Ikke Hüftgold, der den Hit mitproduzierte, bezeichnet es als humorvollen Umgang mit Sexualität. Dabei treten die Künstler mit ihrem Text einfach nach unten. Auf Kosten nicht nur einer Frau, sondern einer Sexarbeiterin. Das dazugehörige Video setzt dem Ganzen noch die Krone auf.

    Frauenverachtend: Hitzige Debatte um Ballermann-Hit "Layla"

    Das Argument der hiesigen Band aus dem Kreis Neu-Ulm, das zu spielen, was die Leute hören wollen, zieht hier nicht. Der besoffenen, feierwütigen Meute fällt zwischen den nackten Friseusen und den super Hupen ab einem bestimmten Pegel irgendwann gar nicht mehr auf, dass ihr neuer frauenverachtender Lieblingshit noch nicht dran war.

    Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Künstlerinnen und Künstler können sich bei diskriminierenden Texten nicht einfach aus der Verantwortung ziehen. Sie sollten es zumindest nicht. Diese Lieder nicht mehr zu spielen ist ein wichtiger Schritt.

    In Zukunft sollten sich Veranstalterinnen und Veranstalter aber konsequenterweise auch bei vielen anderen Liedern fragen, ob die Texte vertretbar sind. Denn genauso wie homophobe, ableistische, rassistische und antisemitistische Bezeichnungen fällt plumper Sexismus nicht unter die Kunstfreiheit.

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