Genau ein Jahr nach dem Prozessbeginn hat die Große Strafkammer des Landgerichts Ulm am Donnerstag in einem Prozess gegen sieben Kurden wegen gemeinschaftlichen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung die Urteile gesprochen. Während fünf der Beschuldigten zu Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt wurden, müssen zwei weitere die Gefängnisstrafen antreten. Bei ihnen wurden andere noch offene Straftaten hinzu gerechnet.
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