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Illerkirchberg: Weitere Verstöße gegen Auflagen nach Vergewaltigung: Afghane erneut verurteilt

Illerkirchberg

Weitere Verstöße gegen Auflagen nach Vergewaltigung: Afghane erneut verurteilt

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    Der 30 Jahre alte Afghane musste nach dem Prozess von Anfang Mai am Dienstag wieder auf der Anklagebank Platz nehmen.
    Der 30 Jahre alte Afghane musste nach dem Prozess von Anfang Mai am Dienstag wieder auf der Anklagebank Platz nehmen. Foto: Christoph Schmidt, dpa (Archivbild)

    Der einst wegen der Halloween-Vergewaltigung von 2019 in Illerkirchberg verurteilte Afghane wurde erneut wegen Verstößen gegen Meldeauflagen sowie zudem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Das teilt ein Sprecher des Amtsgerichts Ulm auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Die Gesamtstrafe vom Prozess von Anfang Mai wurde in Summe aufgestockt. Ein Verfahren aber, das indirekt mit der tödlichen Messerattacke auf zwei Schülerinnen zusammenhängt, wurde hingegen eingestellt. 

    Wie bereits berichtet, muss sich der heute 30-Jährige seit seiner Haftentlassung regelmäßig bei unterschiedlichen Behörden melden. Im August und September 2022 tat er das aber nicht, wie er bei der Gerichtsverhandlung Anfang Mai einräumte und weshalb er auch verurteilt wurde. Berücksichtigt wurden damals allerdings nur drei Fälle von Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht. 

    Afghane wollte als Dolmetscher helfen, wehrt sich dann aber gegen Polizisten

    An diesem Dienstag musste er sich wegen weiterer Fälle verantworten, darunter weitere Verstöße unter anderem gegen Auflagen des Aufent­haltsgesetzes sowie einem Vorfall in Stuttgart, wo er sich gegen Polizisten gewehrt haben soll, als die seine Personalien feststellen wollten. Eigentlich habe er einem anderen Afghanen als Dolmetscher helfen wollen, doch dann sei es zu einem Gerangel gekommen, wie sein Verteidiger im Nachgang des Prozesses im Gespräch mit unserer Redaktion berichtet. 

    Für diesen Vorfall, der als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet wurde, und die wiederholten Verstöße gegen eine Meldepflicht wurde der 30-Jährige am Dienstag zu einer Gesamtgeldstrafe von 210 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro verurteilt. Das Urteil schließt die Strafe für die bereits bekannten drei Fälle ein, für die er zunächst mit 100 Tagessätzen belangt wurde. Demnach konnten ihm weitere acht Meldepflicht-Verstöße nachgewiesen werden. Die aber sollen sich allesamt auf den Zeitraum vor der tödlichen Messerattacke Anfang Dezember 2022 beziehen. 

    Wurde dem Afghanen seitens der Behörden geraten, nach dem Ece-Mord den Ort zu verlassen?

    Nach dem Ece-Mord galt der Afghane jedoch ebenfalls zeitweise als verschwunden. Der Alb-Donau-Kreis hatte ihn zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, wie eine Sprecherin des Regierungspräsidiums damals mitteilte. Laut seinem Verteidiger aber soll ihm seitens der Behörden - welche das war, bleibt unklar - geraten worden sein, den Ort zu verlassen, "bevor ihn der Mob holt". 

    Die in diesem Zusammenhang anhängigen Verfahren wegen vermeintlicher Meldepflicht-Verstöße seien nun am Dienstag eingestellt worden, weil wohl selbst für die Richterin nicht mehr nachzuvollziehen war, von welcher Behörde welche Auflage galt und welche womöglich aufgrund der Lage im Ort ausgesetzt wurde. So soll nach dem Messerangriff nach Angaben seines Verteidigers auch die Gemeinde Illerkirchberg eine Meldepflicht verlangt haben, für die es aber angeblich keine rechtliche Grundlage gegeben habe. Weitere Verfahren wegen ähnlicher Delikte seien jetzt nicht mehr anhängig. "Das war es jetzt", so sein Anwalt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtkräftigt. Der Verteidiger befürchtet, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegen könnte. Die Staatsanwältin habe eine Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung gefordert.

    Gemeinde, Landkreis und das Justizministerium Baden-Württemberg hatten immer wieder die Abschiebung des Mannes gefordert. Der Bund aber hat Abschiebungen nach Afghanistan wegen der Sicherheitslage dort seit August 2021 ausgesetzt. Die Gemeinde musste ihn nach seiner Haftentlassung nach eigenen Worten wieder aufnehmen. Öffentlich bekannt wurde seine Rückkehr in den Ort erst nach der mutmaßlichen Messerattacke des Flüchtlings aus Eritrea auf Schülerinnen. Die 14-jährige Ece wurde dabei getötet, eine 13-Jährige schwer verletzt. In diesem Fall beginnt am kommenden Freitag der Prozess.

    Alle Artikel zum tödlichen Angriff in Illerkirchberg finden Sie hier.

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