Seine Person erhitzt seit Monaten die Gemüter. An diesem Dienstag (9.5.23) nun stand der nach der Halloween-Vergewaltigung von 2019 verurteilte Straftäter erneut vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, gegen Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen zu haben. Jenen Vorwurf sah das Amtsgericht Ulm in der Hauptverhandlung als erwiesen an. Der 30-Jährige wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Illerkirchberg/Ulm