Seine Person erhitzt seit Monaten die Gemüter. An diesem Dienstag (9.5.23) nun stand der nach der Halloween-Vergewaltigung von 2019 verurteilte Straftäter erneut vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, gegen Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen zu haben. Jenen Vorwurf sah das Amtsgericht Ulm in der Hauptverhandlung als erwiesen an. Der 30-Jährige wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Afghane hatte mit anderen Männern im Jahr 2019 eine 14-Jährige in einem Flüchtlingsheim in Illerkirchberg vergewaltigt und musste eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten absitzen. Anschließend kam er in Abschiebehaft. Die Rückführung aber konnte nicht durchgeführt werden.
Prozess um Verstoß gegen Auflagen: Straftäter hätte sich regelmäßig melden müssen
Nach seiner Entlassung bekam er die Auflage, sich wöchentlich bei der Polizei zu melden und im Alb-Donau-Kreis zu bleiben. Dem soll er zunächst nicht nachgekommen sein. Er reiste unter anderem kurzzeitig nach Frankreich aus, weil er "Angst" vor einer Abschiebung hatte, wie er vor Gericht aussagte. Den Behörden gemeldet hat er das aber nicht.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung und 70 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert, der Verteidiger einen Freispruch. Am Ende sah das Gericht die Vorwürfe zwar bestätigt, führte aber zahlreiche strafmildernde Umstände an, sodass der 30-Jährige zu einer Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt wurde.
Verurteilter Vergewaltiger von Illerkirchberg wieder vor Gericht: Das sagt sein Anwalt
Im Gespräch mit unserer Redaktion äußerte sich der Anwalt des Mannes vorab zu den Vorwürfen. Er nannte dabei insbesondere den medialen Umgang mit seinen Mandanten eine "Hetzjagd" und sprach von "Rassismus".
An öffentlicher Brisanz gewann die Angelegenheit, nachdem in Illerkirchberg im Dezember des vergangenen Jahres bei einer Messerattacke eines Flüchtlings aus Eritrea auf dem Weg zur Schule eine 14-Jährige getötet und eine 13-Jährige schwer verletzt wurde. (krom)