Lebenslang und dazu die besondere Schwere der Schuld wegen Mordes: So lautete das Urteil gegen den Asylbewerber aus Eritrea im Fall der Messerattacke von Illerkirchberg, bei der im Dezember 2022 eine 14-Jährige tödlich und eine 13-Jährige schwer verletzt wurde. Gegen dieses Urteil hatte die Rechtsanwältin Corinna Nagel im Auftrag ihres Mandanten Rechtsmittel eingelegt mit der Begründung, sie wolle dem 27-Jährigen die Möglichkeit geben, das Urteil in Gänze zu verstehen. Auf Nachfrage unserer Redaktion teilt die Verteidigerin nun an diesem Mittwoch mit, die Revision auch begründen zu wollen.
Illerkirchberg