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Illerkirchberg: Keiner will den Vergewaltiger von Illerkirchberg – und nun?

Illerkirchberg

Keiner will den Vergewaltiger von Illerkirchberg – und nun?

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    Im März 2021 wurde ein Mann wegen einer Vergewaltigung in Illerkirchberg zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach der Entlassung kehrte er in den Ort zurück.
    Im März 2021 wurde ein Mann wegen einer Vergewaltigung in Illerkirchberg zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach der Entlassung kehrte er in den Ort zurück. Foto: Alexander Kaya

    Entsetzen und Empörung waren groß: Ein Mann, der im Herbst 2019 gemeinsam mit drei anderen Geflüchteten eine Jugendliche in Illerkirchberg vergewaltigt hat, kehrte nach seiner Haft wieder in den Ort zurück. Illerkirchbergs Bürgermeister Markus Häußler und Heiner Scheffold, Landrat des Alb-Donau-Kreises, bemühten sich ohne Erfolg um eine andere Lösung. Scheffold verschickte auf Wunsch des Landesjustizministeriums sogar eine Art Bittbrief an 55 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Doch ein Ausweg ist weiter außer Sicht. Und das hat Gründe. Aber wie geht es nun für den Mann weiter? 

    Das Landratsamt hat ihn im September 2018 der Gemeinde Illerkirchberg zur Anschlussunterbringung zugeteilt. Dieser Rechtsakt hat weiter Bestand. Der Alb-Donau-Kreis darf den Straftäter nicht einfach in eine Erstaufnahmeeinrichtung stecken, weil er für den Mann nicht mehr zuständig ist. Nun müsste sich eine andere Gemeinde freiwillig bereit erklären, den Mann aufzunehmen. Doch das ist nicht geschehen, wie Sprecherin Daniela Baumann berichtet. Die Rückmeldefrist in der entsprechenden Anfrage von Landrat Scheffold an die Bürgermeister der 55 Städte und Gemeinden ist verstrichen, keine Kommune im Alb-Donau-Kreis hat ihre Bereitschaft gezeigt. Dem Vernehmen nach fielen die Antworten auch wenig verständnisvoll aus – wohl aufgrund von Sicherheitsbedenken und zu erwartender ablehnender Reaktionen aus der Bevölkerung. Offenbar könnte aber auch eine Kommune in einem anderen Landkreis den Mann freiwillig aufnehmen.

    Niemand will den Vergewaltiger aus Illerkirchberg aufnehmen

    Tatsächlich wäre es auch denkbar, dass ein Straftäter mit deutscher Staatsbürgerschaft wieder an den Ort des Verbrechens zurückkehrt. Dass sich ein Mensch an seinem Wohnort aufhalten und regelmäßig bei der Polizei melden muss, wird auch in einigen solcher Fällen zur Auflage gemacht.

    Bürgermeister Häußler und Landrat Scheffold (beide parteilos) haben sich wie Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) dafür ausgesprochen, dass der Mann in sein Herkunftsland Afghanistan abgeschoben wird. Doch das ist derzeit nicht möglich, weil die Bundesregierung Rückführungen in dieses Land ausgesetzt hat, seit die Taliban dort wieder an der Macht sind. An sich ist die Abschiebung des Mannes längst beschlossen. Gentges und ihr Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU) haben in persönlichen Schreiben an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eingefordert, dass die Rückführungen wieder aufgenommen werden. Den Fall aus Illerkirchberg haben sie dabei als besonders drastisches Beispiel aufgeführt. Die Gemeinde steht nach einem anderen Verbrechen weiter unter Schock, dem tödlichen Messerangriff eines Asylbewerbers aus Eritrea auf eine Schülerin am 5. Dezember.

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    Rund 300 Menschen stellen am Sonntag brennende Kerzen auf, wo Ece S. getötet wurde. Eine Gruppe von Familienvätern hat die Aktion organisiert.

    Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan gefordert

    Was geschieht nun mit dem Mann? Derzeit lebt er nicht in Illerkirchberg, Angaben zu seinem Wohnort machen die Behörden nicht. Den Alb-Donau-Kreis darf er wegen einer Weisung des Regierungspräsidiums Tübingen nicht verlassen. Außerdem muss sich der Mann regelmäßig bei der Polizei melden, um seine Anwesenheit zu überprüfen. "Bei einem etwaigen Umzug in einen anderen Landkreis würden die beiden Überwachungsmaßnahmen entsprechend geändert und damit sozusagen mit ihm umziehen", teilt eine Sprecherin des Regierungspräsidiums mit. Ob weitere Auflagen für den Mann gelten, ist unklar. Polizei, Staatsanwaltschaft und Landgericht Ulm verweisen im Hinblick auf die Zuständigkeit gegenseitig aufeinander. 

    Alle denkbaren Umzüge des Mannes haben aus Sicht des Landratsamts ein Problem: Der Mann würde in der Region bleiben, wirklich sinnvoll sei nur eine Abschiebung. Die ist weiter nicht in Sicht, ausgesetzt worden sind die Rückführungen unter Verweis auf Sicherheitsgründe. Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hält es für unabdingbar, dass die Abschiebeflüge nach Afghanistan von Gefährdern und Personen, die schwere Straftaten begangen haben, zügig wiederaufgenommen werden. Ministeriumssprecher Gunter Carra bezeichnet die Lage in Illerkirchberg als Ausnahmesituation, die für alle Beteiligten völlig unbefriedigend sei. "In dieser besonderen Situation sucht das Land, unabhängig von Zuständigkeiten, nach Lösungen für die Unterbringung des Betroffenen", teilt er mit.

    Alle Artikel zum tödlichen Angriff in Illerkirchberg finden Sie hier.

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