Kurz nach seiner Abschiebung in sein Heimatland Afghanistan hatte es sein Anwalt im Gespräch mit unserer Redaktion angekündigt: Mohtajar N., der wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen im Jahr 2019 in Illerkirchberg verurteilt wurde, „wird wiederkommen“. Laut einem aktuellen Bericht von RTL, wonach Reporter offenbar mit dem Afghanen sprechen konnten, ist der 32-Jährige weiterhin davon überzeugt, mithilfe seines Anwalts diese Ankündigung in die Tat umzusetzen. Mit einer weinerlichen Stimme wird er in einem Video mit den Worten wiedergegeben: „Ich will zu meinem Kind, ich will für meine Frau da sein.“
Mohtajar N. war nach der Gruppenvergewaltigung in der Halloween-Nacht 2019 vor Landgericht Ulm zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monate verurteilt worden. Bis Ende März 2022 befand sich der Afghane in Haft. Zunächst in Strafhaft, anschließend für drei Monate in Abschiebehaft. Doch die Rückführung in das von den Taliban regierte Land erfolgte nicht. Der heute 32-Jährige kehrte vielmehr in die Gemeinde im Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg) zurück.

Am 30. August 2024 wurde er dann aber doch abgeschoben. Er saß zusammen mit 27 weiteren Straftätern in einem Abschiebeflug. Die Bundesregierung unternahm damals erstmals nach der Machtübernahme durch die Taliban eine solche Rückführaktion. Froh darüber war unter anderem Illerkirchbergs Bürgermeister Markus Häußler (parteilos): „Für Illerkirchberg war es der sprichwörtliche Stachel im Fleisch, Herrn N. nach seiner Haftentlassung erneut unterbringen zu müssen“, sagte er im Sommer. Häußler hatte sich immer wieder für dessen Abschiebung eingesetzt.

Anwalt kritisiert Abschiebung des Afghanen, obwohl er ein Kind mit einer Frau in Deutschland hat
Der Ulmer Rechtsanwalt Christoph Käss, der mit dem Flüchtlingsrat Ulm/Alb-Donau-Kreis kooperiert, hatte damals erst aus den Medien von der Abschiebung erfahren. Käss habe danach mit dessen Freundin Kontakt gehabt, die zu diesem Zeitpunkt ein Kind von Mohtajar N. erwartete. Das dürfte inzwischen schon seit mehreren Monaten auf der Welt sein. Käss kritisierte, dass sein Mandant abgeschoben wurde, obwohl die Behörden von der Schwangerschaft wussten. Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte, dass sie davon Kenntnis hatten. Jedoch überwiege das „besonders schwere Ausweiseinteresse“. Der Mann gelte als „rückfallgefährdeter Sexualstraftäter“, so der Sprecher.

Der RTL-Reporterin erzählt der Mann, bei dem sich um Mohtajar N. handeln soll, dass er nach seiner Ankunft in Afghanistan von der Taliban für sechs Tage eingesperrt worden sei. Er berichtet zudem davon, geschlagen worden zu sein, weil er seine Haare und seinen Bart nicht gemäß eines Afghanen trage. Die Tatsache, dass er in Deutschland ein Kind mit einer Christin habe, wiege seinen Angaben zufolge dort schwerer, als wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen verurteilt worden zu sein. Aus Angst vor der Taliban sei er inzwischen in den Iran geflüchtet, heißt es. Gefragt, ob seine angekündigte Rückkehr nach Deutschland nicht als Hohn gegenüber der Jugendliche und ihrer Familie zu verstehen sei, sagt er: „Das war damals, ich habe mich geändert.“ Der interviewte Mann ist in dem RTL-Bericht nicht zu sehen, das Interview erfolgte offenbar übers Telefon.
„So geht‘s zu“: Rechtsanwalt kritisiert medialen Umgang mit verurteiltem Straftäter
Rechtsanwalt Christoph Käss will den Bericht auf Nachfrage unserer Redaktion nicht kommentieren. „Ich weiß von keinem Interview“, schreibt er. Auch will er zur besagten Person nichts mehr sagen. Den Reportern habe er den Kontakt zwei Mal abgelehnt, dann aber sei das Team „unangemeldet im Büro mit Mikro und Kamera“ gestanden. Auch da habe er sie gebeten, sofort zu gehen. „So geht’s zu“, schreibt er unserer Redaktion. Käss kritisiert schon länger den medialen Umgang mit seinem Mandanten, sprach von einer „Hetzjagd“ und von „Rassismus“. Auf Fragen, inwiefern die Pläne, Mohtajar N. bei seiner Rückkehr nach Deutschland zu helfen, noch aktuell sind, und ob sich hier zwischenzeitlich schon etwas getan hat, geht der Anwalt nicht ein.
Das baden-württembergische Justizministerium bestätigte derweil auf Nachfrage unserer Redaktion, dass sich der Anwalt weiterhin für eine vorzeitige Wiedereinreise des Asylbewerbers einsetzt. Die Ausweisungsverfügung, welche Grundlage des Abschiebeflugs war, ist rechtskräftig. Das hat zur Folge, dass ab dem Tag seiner Ausreise sechs Jahre lang das Bundesgebiet nicht mehr betreten darf.
Anwalt des Asylbewerbers klagt gegen Einreiseverbot – Verfahren läuft noch
Im November aber habe der Afghane über seinen Anwalt beantragt, schneller wieder einreisen zu dürfen. Das sei im Januar abgelehnt und das Einreiseverbot auf acht Jahre verlängert worden. „Bei der Entscheidung sind das öffentliche Interesse an der Fernhaltung des Betroffenen aus dem Bundesgebiet aufgrund der bestehenden Wiederholungsgefahr der Begehung neuer Straftaten aus präventiven Gründen und die persönlichen Interessen des Betroffenen gegeneinander abzuwiegen und ins Verhältnis zu setzen“, erklärt ein Ministeriumssprecher. Berücksichtigt worden sei dabei auch „familiäre Schutzwirkungen“, folglich das geborene Kind. Am Ergebnis aber habe das nichts geändert.
Der Anwalt aber habe dagegen Ende Februar Klage erhoben. Das Verfahren am Verwaltungsgebiet laufe aber noch, heißt es. Wann hier die Entscheidung fällt, ist noch offen. Sollte die Klage abgewiesen werden, dürfe der 32-Jährige bis August 2032 nicht nach Deutschland einreisen.
Ja solange der Staat noch jedem Straftäter einen Anwalt bezahlt wird munter weitergeklagt. Evtl. auch gegen jede Moral. Hauptsache der Rubel rollt!
Der Bursche hat 1000 Euro kassiert und sich dann in den Iran verdrückt, da er sich auch in Afghanistan nicht anpassen will. Unsere Gesetze erlauben erst nach 6 Jahren wieder Einreiseantrag. Hat noch schnell eine Deutsche geschwängert bevor Abschiebung erfolgte ....... Stell Dir vor, die 14 jährige, die er unter Drogen gesetzt hat und die ganze Nacht vergewaltigt hat soll dem auf der Straße bei uns begegnen wie er lächelnd und stolz den Kinderwagen an ihr vorbeischiebt. Kommentar von dem Bürgermeister war genau passend.
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