Es passierte am Abend des 6. Februar 2023: Bei der Firma Burgmaier in Allmendingen im Alb-Donau-Kreis brach ein Feuer aus und zerstörte den Stammsitz des Automobilzulieferers vollständig. In der Folge gab Burgmaier den Standort mit seinen 251 Mitarbeitern auf, viele Beschäftigte verloren ihren Job. Nun hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage gegen einen 33 Jahre alten Servicetechniker einer Firma aus dem Landkreis Neu-Ulm erhoben – wegen fahrlässiger Brandstiftung.
Am Tag des Brands führte der Beschuldigte, der selbst im Landkreis Neu-Ulm wohnt, im Auftrag seines Arbeitgebers bei Burgmaier Wartungsarbeiten am Blockheizkraftwerk aus. Die Anklagebehörde wirft ihm vor, er habe dabei pflichtwidrig versäumt, ein Einlassventil eines Zylinders ordnungsgemäß nachzujustieren. Ihm hätte, so der Vorwurf, auffallen müssen, dass das entsprechende Ventil nicht mehr ausreichend dicht gewesen sei.

Nach der Wiederaufnahme des Betriebs des Blockheizkraftwerks kam es aufgrund des zu geringen Ventilspiels zu einer Rückzündung in einem dortigen Ansaugtrakt, was zur Entzündung des Luftfilters und sodann zum Brand des gesamten Blockheizkraftwerkes führte, so der Anklagevorwurf. Dieser Brand breitete sich in der weiteren Folge schnell auf die angrenzende Werkhalle und letztlich auf das gesamte Firmenareal aus. Bei dem Großbrand waren 275 Feuerwehrleute im Einsatz — fünf von ihnen wurden verletzt. Der Sachschaden beträgt mindestens 174 Millionen Euro.
Staatsanwaltschaft: Burgmaier-Brand hätte durch ordnungsgemäße Wartung vermieden werden können
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Servicetechniker fahrlässige Brandstiftung vor, da er den Brand durch eine ordnungsgemäße Wartung hätte vermeiden können und müssen. Der gesetzliche Strafrahmen sieht für eine solche Tat eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Der Verdacht gegen den Servicetechniker ist schon seit September 2023 bekannt. Seitdem „gab es diverse Fragen, die musste man mit Gutachten klären“, sagt Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger. Auch die Verteidigung habe Privatgutachter beauftragt. Eine Frage sei etwa gewesen: „Was ist zurechenbar an Schaden?“ – ist der Beschuldigte also für den kompletten Schaden verantwortlich?
Als Beschuldigter vernommen, machte der Servicetechniker keine Angaben zum Vorwurf. Da es sich – aufgrund der enormen Schadenshöhe und der weitreichenden Folgen für den Betrieb und die Belegschaft der Firma – um einen Fall von besonderer Bedeutung handelt, erhob die Staatsanwaltschaft die Anklage zum Landgericht.
Was von der Firma nach dem Brand übrig geblieben war, wurde abgerissen. 106 Mitarbeitern wurde in der Folge die Kündigung ausgesprochen, 57 beendeten das Arbeitsverhältnis auf eigene Initiative. Andere konnten am Burgmaier-Standort in Laupheim weiterbeschäftigt werden. Wann der Prozess gegen den 33-jährigen Beschuldigten beginnt, ist noch unklar. Das Gericht muss die Anklage vorerst prüfen.

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