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Geiselnahme im Starbucks Ulm: Täter zu sechs Jahren Haft verurteilt

Prozess in Ulm

Geiselnahme im Starbucks-Café: Täter zu sechs Jahren Haft verurteilt

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    Der Angeklagte im Fall der Geiselnahme in Ulm zeigte sich gleich zu Beginn des Prozesses geständig.
    Der Angeklagte im Fall der Geiselnahme in Ulm zeigte sich gleich zu Beginn des Prozesses geständig. Foto: Stefan Puchner/dpa (Archivfoto)

    Im Januar dieses Jahres hat der Angeklagte zwölf Menschen im Starbucks-Café in Ulm in seine Gewalt gebracht. In einer Reisetasche hatte er die Attrappen einer Pistole und eines Sturmgewehrs sowie zwei Messer dabei. Sein Ziel: durch die Schüsse des SEK getötet zu werden. Als er nach gut eineinhalb Stunden das Lokal mit einer der Geiseln verließ, auf die er eine Waffe richtete, trafen ihn zwei Schüsse des SEK in den Oberarm und in den Unterkiefer. Er überlebte.

    Im Prozess am Ulmer Landgericht zeigte der 44-Jährige Reue und entschuldigte sich über seinen Anwalt bei den Opfern. Der Mann aus Nordrhein-Westfalen machte während zweier Bundeswehr-Einsätze in Afghanistan traumatische Erfahrungen und leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Ein psychiatrischer Gutachter erklärte dem Gericht, dass der 44-Jährige immer wieder unter Flashbacks leidet und sich zurückversetzt fühlt in die kriegsartigen Situationen. Der Angeklagte sei vermindert schuldfähig.

    26.01.2024, Baden-Württemberg, Ulm: Polizeifahrzeuge stehen der Nähe des Münsterplatzes. Die Polizei hat eine Geiselnahme am Ulmer Münsterplatz mit Hilfe von Schusswaffengebrauch beendet. Foto: Marius Bulling/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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    In Ulm kam es am Freitagabend zu einer Geiselnahme. Als der Täter mit einer Geisel das Starbucks-Café verlässt und flüchten will, schießt die Polizei.

    Die Staatsanwaltschaft forderte am Montag eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Verteidigung hält vier Jahre Haft für angemessen.

    Am heutigen Dienstagvormittag hat die Kammer nun ein Urteil gefällt: Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt und er wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Außerdem muss er je 5000 Euro Schmerzensgeld an die beiden minderjährigen Opfer zahlen. Das hatten beide über ihren Anwalt so beantragt.

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