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Erbstreit-Prozess: Erwin Müller gewinnt gegen Adoptivkinder

Prozess in Ulm

Streit ums Erbe mit Adoptivkindern: Erfolg auf ganzer Linie für Erwin Müller

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    Erwin Müller ist Drogerie-Unternehmer und hat Ärger mit seinen Adoptivkindern.
    Erwin Müller ist Drogerie-Unternehmer und hat Ärger mit seinen Adoptivkindern. Foto: Henning Kaiser, dpa

    Weder Erwin Müller noch seine Frau Anita erscheinen am Montagmorgen vor dem Ulmer Landgericht, als die Vorsitzende Richterin Johanna Warmuth das Urteil vorliest. Selbst die von Erwin Müller beauftragte Kanzlei Groll, Gross & Steiner begnügt sich mit einer schriftlichen Zustellung eines Urteils, das einem Erfolg auf ganzer Linie für den Milliardär gleich kommt. Der Streitwert wurde vom Landgericht Ulm auf den gesetzlichen Höchstwert von 30 Millionen Euro festgesetzt.

    Es dauert nur wenige Minuten, bis klar ist, dass der Versuch der „Feststellung der Nichtigkeit und Anfechtung von Plichtteilsverzichtverträgen“ keinen Erfolg hat. Richterin Johanna Warmuth weißt die Klage der drei Adoptivkinder ab, die Erwin Müller als Erwachsener adoptierte. Sie stellte keinerlei Sittenwidrigkeit fest. Wobei sie auch betonte, dass sie nur über den Verzicht auf den Pflichtteil des Erbes urteilen dürfe, nicht aber über die Adoption an sich.

    Erwin Müller erscheint nicht vor dem Ulmer Landgericht

    Erwin Müller adoptierte die drei erwachsenen Allgäuer im August 2015. Man hatte sich im Jahr zuvor auf der Jagd kennengelernt. Und wie Erwin Müllers Ehefrau in Abwesenheit ihres Gatten es beim ersten und einzigen Verhandlungstag im Mai diesen Jahres beschrieben hatte, passte die Idee in die Lebensphase des inzwischen 91-Jährigen. Denn der hatte sich damals mit seinem Sohn Reinhard überworfen und dieser seinen Vater mit Enkelentzug bestraft. "Das hat Erwin sehr traurig gemacht“, sagte Anita Müller im Mai, die erst vor wenigen Tagen mit ihrem Erwin der Schwörfeier bewohnte.

    Nur Journalisten und vier Besuchende wohnten der Urteilsverkündung von Richterin  Johanna Warmuth im Ulmer Landgericht am Montag bei.
    Nur Journalisten und vier Besuchende wohnten der Urteilsverkündung von Richterin Johanna Warmuth im Ulmer Landgericht am Montag bei. Foto: Oliver Helmstädter

    Den von Müller Adoptivkindern damals formulierten Vorwurf, sie fühlten sich ausgenutzt, weil Müller mit der Aktion nur seinem einzigen leiblichen Sohn schaden wolle, spielte für die Richterin rein juristisch keine Rolle. So ließe sich womöglich argumentieren, wenn hier die Adoption an sich diskutiert worden wäre, nicht aber in Bezug auf einen Verzicht auf den Pflichtteil. Es stehe jedem Menschen offen zu sagen, ich adoptiere nur, wenn auf Erbe verzichtet wird. Sie sehe auch hier keine Anhaltspunkte für Sittenwidrigkeit.

    Erbstreit-Prozess in Ulm: Müller Schießzentrum ist kurz Thema

    Als nicht überzeugend bezeichnete die Richterin die Argumente der zwei Kläger und der einen Klägerin, dass Müller seinen Adoptivkindern im Kontext der Adoption angeblich formulierte Schenkungssversprechen schuldig geblieben sei. Wie die Klägerin Steffi J. bei der Verhandlung im Mai vorgetragen hatte, sollte etwa ein leer stehendes Gasthaus im österreichischen Verwall für sie saniert werden, an dem der Ulmer Unternehmer auf dem Weg zur Steinbock-Jagd immer vorbeigekommen sei.

    Die Adoptivmutter Anita Müller mit den Rechtsanwälten Anton Steiner (links) und Matthias Rösler. Zur mündlichen Verhandlung im Mai waren sie erschienen.
    Die Adoptivmutter Anita Müller mit den Rechtsanwälten Anton Steiner (links) und Matthias Rösler. Zur mündlichen Verhandlung im Mai waren sie erschienen. Foto: Thomas Heckmann

    Und Kläger Andreas J. sei ein neues Werkhaus versprochen worden, weil Erwin Müller der Zustand des Waffengeschäfts seines Adoptivsohnes schon lange missfallen habe. Und Albin J. sei eine Fischzucht im allgäuerischen Griestal in Aussicht gestellt worden. Nicht nur mit dem Müller-Schießzentrum in Ulm - angeblich Europas größtes und modernstes Indoor-Schießzentrum - seien Andreas und Steffi zudem gelockt worden, auch eine Mufflon-Farm auf Mallorca hatte angeblich zum Strauß der Versprechen des Erwin Müller gehört. Falls es nicht gelinge, den leiblichen Sohn von Erwin Müller, der das 26-Millionen-Euro-Zentrum betreibt, abzulösen, habe Müller angeblich "ein noch größeres, noch schöneres" für seine damals offenbar geliebten Adoptivkinder versprochen. 

    Streit um Erbe von Erwin Müller: Gericht ist nicht überzeugt

    Allesamt wurden die angeblichen Versprechungen mit „nicht überzeugend“ vom Gericht bewertet. Auch eine angebliche „seelische Zwangslage“ der Klagepartei könne das Gericht nicht erkennen. Das ganze Werk der Plichtteilsverzichtverträge sei in Form und zeitlicher Abfolge der Unterzeichnung nicht auffällig. Weder aus formellen Gründen noch aufgrund von – von den Klägern behaupteten – Formverstößen seien die Verträge nichtig ist. Darüber hinaus stützt das Landgericht seine Entscheidung darauf, dass die Kläger bei Abschluss des Vertrages bereits im mittleren Erwachsenenalter waren und es sich bei ihnen nicht um junge Erwachsene handelte, die die Tragweite ihres Verzichts nicht abschätzen konnten.

    Rechtsanwalt Maximilian Ott (rechts) steht mit seinen Mandanten im Landgericht. Er vertritt drei erwachsene Adoptivkinder des Unternehmers Erwin Müller bei ihrer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtvertrages in Bezug auf ein mögliches Erbe.
    Rechtsanwalt Maximilian Ott (rechts) steht mit seinen Mandanten im Landgericht. Er vertritt drei erwachsene Adoptivkinder des Unternehmers Erwin Müller bei ihrer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtvertrages in Bezug auf ein mögliches Erbe. Foto: Stefan Puchner, dpa

    Scharfe Kritik von Klägeranwalt Maximilian Ott

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Adoptivkinder von Erwin Müller, der mit 2,7 Milliarden Euro Gesamtvermögen auf Platz 1129 der Forbes-Liste reichsten Menschen der Erde liegt, können noch in Revision gehen. Weder Anwalt Maximilian Ott noch die zwei Kläger und die Klägerin erschienen zur Urteilsverkündung vor Gericht. Maximilian Ott, der Kläger-Anwalt teilt auf Nachrage schriftlich mit: „Das Urteil ist unhaltbar und verstößt offenkundig gegen das Gesetz. Selbstverständlich werden wir daher in Berufung gehen und weiter für Gerechtigkeit kämpfen.“ Voraussetzung dafür sei jedoch, dass sich ein Finanzier für die zweite Instanz findet. Denn die Kosten könnten seine Mandanten nicht aufbringen. Ob es so kommt, ist freilich unklar.

    Klar scheint hingegen, dass Erwin Müller gerne die Adoption der Drei rückgängig machen würde. „Das Urteil des Landgerichts Ulm belegt, dass alle Vorwürfe der Kläger gegen das Ehepaar Müller falsch sind“, sagte Anton Steiner, Anwalt des Ehepaars Müller, nach der Urteilsverkündung. Bei dem Pflichtteilsverzicht handele es sich um einen normalen Vorgang, wie er bei Erwachsenenadoptionen üblich sei. „Der Versuch, dies mit fadenscheinigen Argumenten anzugreifen, ist gescheitert“, so Steiner. Eine Konzernsprecherin der Drogeriekette betonte nach der Urteilsverkündung, dass der Termin keinen Bezug zum Handelskonzern Müller habe.

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    1 Kommentar
    Klara Rasper

    Gut so (auch wenn man abweisen mit einfachem s schreibt). Die Adoptivkinder haben ja schon erhebliche Werte erhalten. Dass das geforderte Erbe Mueller's Firma in Schieflage haette bringen koennen, ist nun zum Glueck verhindert.

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