Die erste urkundliche Erwähnung eines Ortes ist – auch wenn der Ort zu diesem Zeitpunkt schon länger bestand – für Ortschronisten von großer Bedeutung. In diesem Jahr können nicht nur auf der Alb, sondern auch in den bayerischen Landkreisen der Region eine Reihe von Orten das 800-jährige Jubiläum ihrer ersten urkundlichen Nennung feiern. Eine von Papst Honorius III. am 16. August 1225 erneuerte Urkunde führt rund 80 Ortschaften auf, die – ganz oder zum Teil – als Besitzungen von Kloster Elchingen (wie das Kloster selbst) unter päpstlichem Schutz standen.
Elchingen
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