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Elchingen: Anwohnerärger über Kran bei Millionenvilla: Bauherr droht Zwangsgeld

Elchingen

Anwohnerärger über Kran bei Millionenvilla: Bauherr droht Zwangsgeld

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    Der Kran steht noch immer auf dem Grundstück der Villa in Oberelchingen. Dem Bauherr droht nun ein Zwangsgeld.
    Der Kran steht noch immer auf dem Grundstück der Villa in Oberelchingen. Dem Bauherr droht nun ein Zwangsgeld. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Einst waren es 5,1 Millionen Euro, dann 4,4 – inzwischen wird die weiterhin nicht fertiggestellte Villa am Fuße der Oberelchinger Klosters für drei Millionen Euro im Internet zum Verkauf angeboten. Baulich hat sich vor Ort nach wie vor nicht viel getan. Im Fall des Baukrans, der auf dem Grundstück seit Jahren steht und über den sich Anwohner kürzlich verärgert zeigten, kommt nun aber zumindest etwas Bewegung.

    Nach einer Anfrage unserer Redaktion in der Sache bei der zuständigen Gewerbeaufsicht der Regierung von Schwaben war es nur wenige Tage später, am 21. August zu einem Ortstermin gekommen. Wie ein Behördensprecher mitteilt, hatten dabei weder der Bauherr noch Beschäftigte auf der Baustelle angetroffen werden können. Was unmittelbare Nachbarn, die wegen des Krans über zum Teil schlaflose Nächten klagten, zumindest etwas beruhigen dürfte: Eine akute Gefährdung der Standsicherheit sei beim Kran zum Zeitpunkt des Ortstermins nicht erkennbar gewesen, so der Behördensprecher.

    Für 5,1 Millionen Euro steht derzeit eine noch nicht fertiggestellte Villa in Oberelchingen zum Verkauf. Besitzer ist der Elchinger Arzt Konstantin Sintschikin.
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    Für 5,1 Millionen Euro steht derzeit eine noch nicht fertiggestellte Villa in Oberelchingen zum Verkauf. Besitzer ist der Elchinger Arzt Konstantin Sintschikin.

    Dabei belassen will es die Regierung von Schwaben aber offensichtlich nicht. Im Nachgang des Termins sei der Bauherr per schriftlichem Bescheid dazu verpflichtet worden, bis spätestens vergangenen Freitag, 13. Oktober, einen aktuellen Prüfbericht für den Baukran durch einen Sachverständigen als Standsicherheitsnachweis vorzulegen oder den

    Wie geht es nun also weiter? Das Gewerbeaufsichtsamt will zeitnah, spätestens kommende Woche, selber überprüfen, ob der Kran abgebaut worden ist. Sollte dann weder ein Prüfbericht vorliegen noch der Baukran abgebaut worden sein, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 3000 Euro fällig. Das müsse der Bauherr dann auch zahlen, heißt es. Sollte der auch dann noch seiner Verpflichtung, einen Prüfbericht vorzulegen oder den Kran abzubauen, nicht nachkommen, werde das Aufsichtsamt weitere Maßnahmen prüfen und anordnen.

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