Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neu-Ulm
Icon Pfeil nach unten

Die Cannabis-Legalisierung ändert nichts: Autofahrer darf nach Joint nicht weiterfahren

Neu-Ulm

Polizei hat richtigen Riecher: Cannabisgeruch macht sie aufmerksam

    • |
    • |
    Kiffen am Steuer ist nicht erlaubt. Es gibt wie beim Alkohol einen Grenzwert.
    Kiffen am Steuer ist nicht erlaubt. Es gibt wie beim Alkohol einen Grenzwert. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Bei der Kontrolle eines Autofahrers in Neu-Ulm auf der B28 hatten die Polizisten der Verkehrspolizei Günzburg am Freitagmittag sprichwörtlich den richtigen Riecher. Direkt zu Beginn der Kontrolle war sehr deutlicher Cannabisgeruch aus dem Fahrzeug zu erkennen gewesen.

    Im weiteren Verlauf räumte der 44-jährige Fahrer ein, unmittelbar vor Fahrtantritt einen Joint geraucht zu haben. Auch wenn Cannabis zwischenzeitlich legalisiert worden ist, gilt auch hier nach dem Konsum dasselbe wie für Alkohol: Die Teilnahme am Straßenverkehr ist bis zum Abbau der Wirkung nicht gestattet, erklärt die Polizei.

    Zur Feststellung der genauen Wirkstoffkonzentration im Blut wurde dem Fahrer Blut abgenommen, außerdem wurde gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Weiterfahren durfte er nicht. (AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden