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Bayern: Kreis Neu-Ulm als Spitzenreiter: So viel Corona-Bußgelder wurden verhängt

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Kreis Neu-Ulm als Spitzenreiter: So viel Corona-Bußgelder wurden verhängt

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    Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin.
    Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin. Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild)

    Der Landkreis Neu-Ulm als unrühmlicher Spitzenreiter? Im Kreisgebiet sind während der Corona-Pandemie mehr als 4000 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln eingeleitet worden. Die Zahl ist vergleichsweise hoch. In keinem anderen Landkreis in Bayerisch-Schwaben waren es mehr. 

    Einzig in der Stadt Augsburg wurde eine deutlich höhere Zahl an Verfahren registriert. Das geht aus einer Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege auf eine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Maier aus Schwabmünchen hervor. 

    Für den Freistaat insgesamt werden in der Antwort von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) knapp 240.000 Verfahren aufgeführt. 37.740 Verfahren gelten als noch offen. Die Gesamtsumme der bayernweit erlassenen Bußgelder beträgt demnach 39,4 Millionen Euro. 

    Ausgewählte Zahlen der Corona-Bußgeldverfahren aus Bayerisch-Schwaben

    • Landkreis Augsburg: 2700 Verfahren, 120 sind noch offen, 320.000 Euro (Gesamtsumme der erlassenen Bußgelder)
    • Stadt Augsburg: 12.500 Verfahren, 3000 sind noch offen, circa 2 Mio. Euro
    • Landkreis Donau-Ries: 1193 Verfahren, 4 sind noch offen, 253.262,80 Euro
    • Landkreis Neu-Ulm: 4018 Verfahren, 323 sind noch offen, 672.328 Euro
    • Landkreis Günzburg: 1338 Verfahren, 3 sind noch offen, 404.183,25 Euro
    • Landkreis Aichach-Friedberg: 1033 Verfahren, 2 sind noch offen, 325.685 Euro
    • Stadt Memmingen: 1419 Verfahren, keins ist mehr offen, circa 390.000 Euro
    • Landkreis Unterallgäu: 948 Verfahren, 185 sind noch offen, 175.036,20 Euro
    • Landkreis Dillingen an der Donau: 1095 Verfahren, 76 sind noch offen, 214.160 Euro

    Der AfD-Abgeordnete hatte auch eine Aufschlüsselung der Verfahren nach der jeweils zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Vergehens geltenden Infektionsschutzverordnung angefragt. Die aber konnte das Ministerium nicht liefern. Dazu hätten die Kreisverwaltungsbehörden eine händische Auswertung aller Bußgeldverfahren vornehmen müssen. "Dies würde zu einem erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand führen. Mangels statistischer Daten können die Fragen daher mit vertretbarem Aufwand nicht beantwortet werden", heißt es dazu. 

    AfD

    fordert Einstellung der noch offenen Corona-Bußgeldverfahren

    Während der Pandemie konnten beispielsweise Verstöße gegen die Maskenpflicht oder gegen die zeitweilig gültigen Ausgangsbeschränkungen mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Geschäftsinhabern und anderen drohten Bußgelder, wenn sie die jeweils gültigen Corona-Regeln in ihrem Bereich nicht genügend durchsetzten. Christoph Maier (AfD) forderte die Staatsregierung auf, noch offene Verfahren einzustellen und den Bürgern die Bußgelder zu erlassen.

    Seit einiger Zeit läuft eine Debatte über die Rückzahlung von unberechtigt verhängten Corona-Bußgeldern – dazu will das Gesundheitsministerium den Kommunen konkrete Hinweise zur Umsetzung an die Hand geben. Der Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im November geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren. Die damalige Ausgangsbeschränkung – also das Verbot, die eigene Wohnung ohne einen triftigen Grund zu verlassen – sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, hieß es. Die Richter wiesen damit eine Revision der Staatsregierung gegen ein vorheriges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück. (dpa/krom)

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