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Basketball: Doping-Verfahren: Freispruch für Karim Jallow von Ratiopharm Ulm

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Doping-Verfahren: Freispruch für Karim Jallow von Ratiopharm Ulm

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    Er wird sich wohl doch nicht für ein oder zwei Jahre von den Fans von Ratiopharm Ulm verabschieden müssen: Karim Jallow wurde in erster Instanz frei gesprochen.
    Er wird sich wohl doch nicht für ein oder zwei Jahre von den Fans von Ratiopharm Ulm verabschieden müssen: Karim Jallow wurde in erster Instanz frei gesprochen. Foto: Horst Hörger

    Es ist eine Art vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für Karim Jallow und Ratiopharm Ulm: Der Profi des deutschen Basketball-Meisters wurde vom Deutschen Sportschiedsgericht (DIS) im Prinzip freigesprochen. Das bestätigte eine Sprecherin der Nationalen Anti-Doping-Agentur Deutschland (Nada), die ein Verfahren gegen Jallow eingeleitet hatte, weil der dreimal innerhalb von zwölf Monaten gegen Melde- und Kontrollplichten verstoßen haben soll. Im Fall eines Schuldspruchs hätte Jallow mit einer mindestens einjährigen, vielleicht auch zweijährigen Sperre rechnen müssen. 

    Die Nada hat bisher keine Begründung für die Entscheidung des Schiedsgerichts bekommen und sie rechnet in diesem Jahr auch nicht mehr damit. Die Doping-Ermittler behalten sich jedenfalls vor, nach dem Studium der Begründung Rechtsmittel vor dem internationalen Sportschiedsgericht (CAS) einzulegen. Ganz ist die Sache also möglicherweise für Karim Jallow noch nicht erledigt. 

    Dabei zieht sich das Verfahren seit einer gefühlten Ewigkeit. Laut dem Vorwurf der Nada soll sich Jallow die Verstöße gegen die Melde- und Kontrollpflichten schon in der Saison 2021/22 geleistet haben. Der Spieler selbst war immer optimistisch. In diesem Sommer hatte Jallow noch gesagt: „„Ich bin guter Dinge.“ Zuvor hatte er sich in einem Beitrag auf Instagram bereits klar von Doping distanziert und beteuert: „Ich lehne Doping ab und habe noch nie leistungsfördernde oder andere illegale Substanzen zu mir genommen. Meine Doping-Tests waren immer negativ.“ 

    Tatsächlich wurde Jallow nie Doping vorgeworfen, sondern lediglich Verstöße gegen Melde- und Kontrollbestimmungen, die für Nationalspieler besonders streng sind. Der Ulmer Profi hatte sich deswegen auch aus der Nationalmannschaft und damit aus dem Testpool abgemeldet. Ob es nach dem Freispruch in erster Instanz für Jallow einen Weg zurück und damit vielleicht sogar eine Chance auf die Teilnahme an den Olympischen Spielen in Paris im kommenden Jahr gibt, das bleibt abzuwarten. 

    Auch der Ulmer Sportdirektor Thorsten Leibenath kennt die Begründung des Freispruchs noch nicht, entsprechend vorsichtig ist er bei der Bewertung. Dennoch sagte Leibenath: „Natürlich ist das für uns eine gute Nachricht.“

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