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Augsburg/Neu-Ulm: Streit um verwildertes Grundstück in Burlafingen: Firma zieht vor Gericht

Augsburg/Neu-Ulm

Streit um verwildertes Grundstück in Burlafingen: Firma zieht vor Gericht

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    Vertreter einer Neu-Ulmer Firma und des Landratsamts Neu-Ulm trafen sich vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Anlass war ein Umweltfall in Burlafingen.
    Vertreter einer Neu-Ulmer Firma und des Landratsamts Neu-Ulm trafen sich vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Anlass war ein Umweltfall in Burlafingen. Foto: Michael Ruddigkeit (Symbolbild)

    Handelt es sich bei einem verwilderten, mit Büschen und Gehölzen bewachsenen Grundstück einer ehemaligen Mülldeponie um ein schützenswertes Stück Natur? Auf den ersten Blick ist eine derartige Frage nicht immer einfach zu beantworten. Die 9. Kammer beim Verwaltungsgericht Augsburg war rund eineinhalb Jahre mit einem solchen Umweltfall befasst, nachdem eine Industriefirma im Neu-Ulmer Stadtteil Burlafingen ein 2700 Quadratmeter großes Grundstück im Gebiet zahlreicher Baggerseen ohne behördliche Erlaubnis hatte roden lassen und das Landratsamt eine Wiederbepflanzung angeordnet hatte. 

    Rodung ohne Genehmigung: Firma aus Burlafingen klagt gegen Freistaat Bayern

    Gegen einen entsprechenden Bescheid klagte die Firma. Nach der knapp einstündigen Verhandlung war die Welt jetzt wieder in Ordnung, der Kläger und das beklagte Landratsamt einigten sich auf Vermittlung der Kammervorsitzenden Verena Hueck.

    Gleich zu Beginn der Verhandlung fragte die Vorsitzende salopp in den Raum: „Warum sitzen wir eigentlich noch hier?“ Immerhin war das Gericht schon zweimal zu einer Ortsbesichtigung nach Neu-Ulm gereist, um sich persönlich ein Bild von der Situation auf dem gerodeten Grundstück zu machen. Inzwischen hat die Firma nämlich das Areal wieder mit 150 einheimischen Büschen bepflanzen lassen, was mit Kosten von immerhin 3000 Euro zu Buche schlug. Damit wäre eigentlich der Hauptgrund der Klage erledigt gewesen. Strittig war die Frage, inwieweit die Firma zur weiteren Pflege der aufgeforsteten Fläche verpflichtet ist. 

    Das Landratsamt Neu-Ulm und die Klägerin einigen sich vor Gericht

    Rechtsanwalt Othmar Hagen, der Vertreter der klagenden Firma, machte noch einmal die Ansicht seiner Mandantin deutlich: Das Grundstück sei eine mit Müll aufgefüllte Kiesgrube, die rekultiviert worden sei. Der Biber habe dort gewohnt und Gehölze gefällt. Niemand habe sich etwas gedacht, also man das „weggemacht“ habe. „Da kommen Glasscherben und alte Plastikfolien zum Vorschein“, beschrieb er den vermüllten Untergrund. 

    Richterin Hueck allerdings gab deutlich zu verstehen, dass es sich bei dem gerodeten Gehölz um freie Natur handle. „Wie es darunter in der Erde aussieht, hat keine Bedeutung“, sah sie die Rechtslage nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz. Dass der Biber dort wohne, rechtfertige keine komplette Rodung. 

    Ida Burkhard, Leiterin der Abteilung Bauen und Umwelt des Landratsamtes Neu-Ulm, und ihr Kollege Michael Angerer, Leiter des Fachbereiches Naturschutz, beanstandeten in der Verhandlung, dass die im Dezember 2022 gepflanzten Gehölze nicht der von der Behörde vorgeschriebenen Liste entsprächen. Immerhin seien es heimische Arten. Auch bei der Frage der künftigen Pflege der Anpflanzung gab es eine Einigung: Die Firma verpflichtet sich im Frühjahr 2024 zu einer Kontrolle der Anpflanzung und einer eventuellen Nachpflanzung. Das Landratsamt stimmte zu und erklärte, wie die Klägerin auch, den Fall für erledigt. 

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