Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neu-Ulm
Icon Pfeil nach unten

Augsburg/Neu-Ulm: Prozess um Grüne Höfe: Klage gegen die Stadt Neu-Ulm abgewiesen

Augsburg/Neu-Ulm

Prozess um Grüne Höfe: Klage gegen die Stadt Neu-Ulm abgewiesen

    • |
    Das Großprojekt Südstadtbogen in Neu-Ulm, das unter dem Namen Grüne Höfe gestartet ist, hatte nun ein Nachspiel vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Eine Klage gegen die Stadt Neu-Ulm wurde abgewiesen.
    Das Großprojekt Südstadtbogen in Neu-Ulm, das unter dem Namen Grüne Höfe gestartet ist, hatte nun ein Nachspiel vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Eine Klage gegen die Stadt Neu-Ulm wurde abgewiesen. Foto: Alexander Kaya

    Das Millionenprojekt Südstadtbogen in Neu-Ulm startete ursprünglich unter dem Namen Grüne Höfe. Jahre später kam es zu einem juristischen Nachspiel. Die Firma Uniplus aus Dietenheim verlangte von der Stadt Neu-Ulm Geld zurück. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat jetzt eine Entscheidung getroffen – und die Klage abgewiesen.

    Das teilte die Justiziarin der Stadt Neu-Ulm, Mechthild Destruelle, am Montag mit. Nun bleibe abzuwarten, ob die Gegenseite Berufung gegen das Urteil einlege. Dabei geht es um viel Geld.

    Wie berichtet, hatte der Unternehmer Ulrich Nickel 2011 über seine Firma Uniplus, die damals noch in Illertissen saß, das brachliegende Gelände südwestlich der Memminger Straße/Hermann-Köhl-Straße von der Bahn gekauft. Er plante mit Partnern ein großes Studentenwohnheim, Seniorenappartements, ein medizinisches Zentrum, Dienstleistungs- und Handelsflächen und ein Hotel. Dafür wurden 2014 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.

    Es geht um ein Millionenprojekt entlang der Bahngleise in Neu-Ulm

    In diesem stand, dass Uniplus die Erschließungskosten zu tragen habe. Es ging um 648.000 Euro für die Herstellung von Kanälen. Die "Kanalgrundstücke", also die Von-Hünefeld-Straße und die Gehwege auf dem Areal, wurden an die Stadt übertragen. Die Grundstücke, die mit Wohnungen bebaut wurden und noch werden, hat Nickel verkauft. Die Studentenwohnungen am Philosophenweg gehören dem Unternehmen i-Life, das restliche Areal übernahm die Firma Realgrund. Da diese Insolvenz anmeldete, haben mehrere Investoren das Ruder übernommen.

    Nickel und sein Anwalt Andreas Staudacher vertraten die Auffassung, dass der damals abgeschlossene Vertrag nicht korrekt war. Man könne nicht jemanden dazu verpflichten, einen Kanal zu bauen, die Straße zu übertragen "und bekommt dafür nichts", machte Staudacher bei der mündlichen Verhandlung in Augsburg im November deutlich. Normal wäre es nach Ansicht des Juristen, dass die Stadt für die Erschließung sorgt und die Kosten später über Beiträge abrechnet. Staudacher hielt den Vertrag für nichtig und ging deshalb von einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch aus. Die Stadt sollte rund 650.000 Euro an die Uniplus Projektentwicklungsgesellschaft zurückzahlen. Diese Forderung ist vorerst vom Tisch.

    Die Stadt Neu-Ulm sah dafür von Anfang an keine Rechtsgrundlage. Nickel habe ja ein erschlossenes Grundstück an Realgrund verkauft und damit einen entsprechend höheren Preis erzielt, so Mechthild Destruelle.

    Mit seinem Urteil hat das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg die Klage von Uniplus abgewiesen. Der damals abgeschlossene Durchführungsvertrag sei wirksam und nicht aufgrund formeller oder materieller Fehler nichtig, heißt es in der schriftlichen Begründung, die den Prozessbeteiligten ohne weitere mündliche Verhandlung zugestellt wurde.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden