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Doppelmord Altenstadt: Was passiert mit den Häusern von Opfer und Täter?

Altenstadt/Memmingen

Nach Doppelmord Altenstadt: Was passiert mit den Häusern von Opfer und Täter?

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    Ein Absperrband der Polizei hängt am Hoftor des Einfamilienhauses in Altenstadt-Untereichen. In dem Haus wurden die Leichen von Karl und Monika O. entdeckt.
    Ein Absperrband der Polizei hängt am Hoftor des Einfamilienhauses in Altenstadt-Untereichen. In dem Haus wurden die Leichen von Karl und Monika O. entdeckt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild)

    Zwei Immobilien beziehungsweise die geplante Rückabwicklung der Schenkung dieser Häuser gelten als der mutmaßliche Auslöser der schrecklichen Tat im Altenstadter Ortsteil Untereichen. Der Sohn soll zusammen mit seiner Ehefrau den eigenen Vater und dessen Frau getötet haben. Zwei Immobilien beziehungsweise die geplante Rückabwicklung der Schenkung dieser Häuser gelten als der mutmaßliche Auslöser der schrecklichen Tat im Altenstadter Ortsteil Untereichen. Der Sohn soll zusammen mit seiner Ehefrau den eigenen Vater und dessen Frau getötet haben. Zwei Immobilien beziehungsweise die geplante Rückabwicklung der Schenkung dieser Häuser gelten als der mutmaßliche Auslöser der schrecklichen Tat im Altenstadter Ortsteil Untereichen. Der Sohn soll zusammen mit seiner Ehefrau den eigenen Vater und dessen Frau getötet haben. besondere schwere Schuld - so lautete das Urteil für den Doppelmord am Landgericht Memmingen. - so lautete das Urteil für den Doppelmord am Landgericht Memmingen. , ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Wird es das, müssen die beiden mutmaßlichen Haupttäter für viele Jahre hinter Gitter. Doch was geschieht dann mit den Häusern?

    "Ein Urteil verändert am Eigentum nichts", erklärt Jürgen Brinkmann, Pressesprecher sowie Vizepräsident am Landgericht. Sprich, einem verurteilten Mörder wird nichts weggenommen. Auch dann nicht, wenn Habseligkeiten der Grund für die Tat waren und/oder das Opfer sie eigentlich zurück haben wollte. 

    In diesem Haus in Altenstadt-Untereichen ereignete sich im April 2023 der Doppelmord. Fällt die Immobilie dem mutmaßlichen Täter zu?
    In diesem Haus in Altenstadt-Untereichen ereignete sich im April 2023 der Doppelmord. Fällt die Immobilie dem mutmaßlichen Täter zu? Foto: Zita Schmid (Archivbild)

    Doppelmord Altenstadt: Gerichtsverfahren zur Rückabwicklung der Häuser-Schenkung ruht derzeit

    Im Fall des Altenstadter Doppelmordes geht das Landgericht davon aus, dass die Immobilien der Grund waren. Beide Grundstücke liegen unmittelbar nebeneinander in Unterreichen. Der Vater habe die Schenkung der Häuser an seinen Sohn rückabwickeln wollen. Der Streit darüber landete vor Gericht, der Vater klagte. Zu einer Entscheidung aber kam es in der Sache nicht, weiß der Landgerichts-Vizepräsident. Das Verfahren, das ebenfalls in Memmingen anhängig sei, gelte derzeit als stillgelegt. Der Gerichtssprecher zitiert einen entsprechenden Vermerk aus der Akte des Verfahrens, wonach der Kläger, Karl O., "gestorben" ist. Vielmehr wurde er umgebracht.

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    Im Fall des getöteten Ehepaars in Altenstadt-Untereichen sind am Dienstagmorgen ingesamt drei Personen festgenommen worden, zwei davon in einem Nachbarhaus.

    Stand jetzt ist demnach davon auszugehen, dass die beiden Grundstücke weiterhin im Besitz von seinem Sohn Patrick O. sind, also im Besitz des mutmaßlichen Mörders. Schließlich ruht der Prozess. Zur Rückabwicklung der Schenkung kann es also noch nicht gekommen sein. Das Verfahren hierzu kann aber laut Brinkmann von einem beliebigen möglichen Erben des getöteten Karl O. wieder aufgenommen werden. Eine Frist dafür gebe es nicht. So könnten die Häuser wieder in den Besitz des Getöteten gelangen beziehungsweise in den Besitz seiner Erben. Die Schwester von Patrick O. aber sagte vor Gericht, sie habe auf einen Nachlass verzichtet, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

    Die Häuser von Opfer und von den beiden mutmaßlichen Tätern stehen in Altenstadt-Untereichen unmittelbar nebeneinander.
    Die Häuser von Opfer und von den beiden mutmaßlichen Tätern stehen in Altenstadt-Untereichen unmittelbar nebeneinander. Foto: Franziska Wolfinger (Archivbild)

    Doppelmord Altenstadt: Sohn Patrick O. gilt bei rechtskräftiger Verurteilung als "erbunwürdig"

    Zum Kreis der Erben gehört in der Regel aber auch ein leiblicher Sohn. Also eigentlich auch Patrick O., der vor Gericht ein Geständnis ablegte. Besteht nun die Möglichkeit, dass die mutmaßlichen Täter ihr vermeintliches Ziel erreichen - und trotz der mutmaßlichen Tat die Häuser zugeteilt bekommen? Wird das Urteil rechtskräftig und Patrick O. ist damit für den Tod seines Vaters verantwortlich, gilt er laut Gesetz als "erbunwürdig", erklärt Brinkmann. Damit sei er aber nicht sofort als Erbe ausgeschlossen. Wenn sich kein anderer potentieller Erbe daran stört und dagegen Einspruch einlegt, dass er die Häuser bekommt, könnte es tatsächlich dazu kommen. Unabhängig davon, wie diese denken oder entscheiden, hält Gerichtssprecher Brinkmann es für "unwahrscheinlich", dass es keine anderen Erben gibt. Amtsgerichte würden grundsätzlich lange forschen, um jemanden zu finden. 

    Bekommen könnte die Häuser übrigens auch das Kind von Patrick und Julia O. Wie aus Zeugenaussagen im Prozess hervorging, wollte Karl O. seinen Sohn enterben und habe mit dem Gedanken gespielt, stattdessen sein Enkelkind einzusetzen. Das Kind gilt laut Gericht nicht als "erbunwürdig". Sollte dem so kommen, dürfte es aber ein in vielerlei Hinsicht sehr schweres Erbe sein. 

    23.01.2024, Bayern, Memmingen: Ein Mann (M) wird im Landgericht in einen Gerichtssaal geführt. Er wird gemeinsam mit seiner Frau des Doppelmordes beschuldigt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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    29 Tage und 50 Zeugen: Vor dem Landgericht Memmingen ist der Prozess zum Doppelmord in Altenstadt gestartet. Angeklagt ist ein Ehepaar, das sich vorerst nicht dazu äußern will.

    Doppelmord Altenstadt: Mutmaßliche Täter könnten ihr vermeintliches Ziel womöglich sogar erreicht haben

    Hinfällig werden all jene Gedankenspiele, wenn es ein gültiges Testament gibt. Im Laufe des Prozesses war davon häufiger die Rede. Inwiefern die getötete Monika O., die zweite Ehefrau von Karl O., und deren Kinder eine Rolle spielen, ist unklar. Die Tochter und der Sohn sind im Mordprozess als Nebenklägerin und Nebenkläger aufgetreten. Fest steht aber: Nimmt keiner der potenziellen Erben den Prozess zur Rückabwicklung der Schenkung wieder auf, könnten die mutmaßlichen Täter ihr vermeintliches Ziel sogar erreicht haben. Sprich: Wenn sie in vielleicht 20 Jahren oder früher oder später wieder auf freien Fuß kommen, gehören ihnen weiterhin die beiden Häuser. Verteidiger der mutmaßlichen Täter machten dazu mit Verweis auf das noch laufende Verfahren auf Nachfrage unserer Redaktion keine Angaben. (mit jsn/fwo)

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