Zollbeamtinnen und -beamte haben einen illegalen Welpenhandel im Alb-Donau-Kreis gestoppt. Das geht aus einer Mitteilung des zuständigen Landratsamtes hervor. Entdeckt wurden die Tiere in einem Minivan aus Serbien. Die zwei Hundewelpen sollen im unbeheizten Laderaum transportiert worden sein - ungesichert zwischen diversen Gepäckstücken, weder mit Wasser noch mit Futter ausgestattet.
"Der illegale Welpenhandel blüht – sehr zum Leidwesen der Tiere, die häufig viel zu jung von ihren Müttern getrennt werden und dann, oft schwächlich und krank, lange Transporte unter tierschutzwidrigen Bedingungen überstehen müssen", wird eine der Amtsveterinärinnen zitiert, die am vergangenen Freitag vom Zoll zu einer solchen Kontrolle hinzugerufen wurde. Dass derartige Transporte in den vergangenen Jahren immer häufiger gestoppt werden, sei ein Hinweis darauf, wie drastisch der illegale Welpenhandel zugenommen haben muss. "Die Fälle, die durch Kontrollen aufgedeckt werden, sind nur die Spitze des Eisberges."
Welpenhandel im Alb-Donau-Kreis: Tiere deutlich zu jung und in schlechtem Zustand
Schon während der ersten Begutachtung sei aufgefallen, dass einer der beiden Hunde deutlich zu jung für einen solchen Transport war und sich durch die kalten Temperaturen in einem sehr schlechten Allgemeinzustand befand.
Das Mindestalter für EU-interne Transporte beträgt nach Angaben des Landratsamtes 15 Wochen. Im Falle von Importen aus einem sogenannten für Tollwut nicht gelisteten Drittland wie Serbien liege dieser Wert noch deutlich höher: Die Hunde müssten demnach bei der Einfuhr mindestens sieben Monate alt sein.
Auch die für die Einfuhr notwendigen Dokumente und Bescheinigungen seien nur unzureichend vorhanden gewesen oder hätten ganz gefehlt, heißt es. Bei einem der Welpen sei zudem der Mikrochip, der zur eindeutigen Identifikation des Tieres sowie zum Nachweis eines gültigen Tollwutschutzes dient, nicht ordnungsgemäß implantiert gewesen. Der Chip sei lediglich mit einer dünnen Nylonschnur tief im Fell versteckt, eng um den Hals gebunden und mit den Haaren verknotet gewesen. Als Grund hierfür wird vermutet, dass so der Chip bei Bedarf für andere Tiere wieder verwendet werden kann.
Aufgrund der unklaren Herkunft der Welpen und der fehlenden Papiere habe das Veterinäramt die Tiere beschlagnahmt und sie ins Tierheim Ulm gebracht. Dort würden sie nun medizinisch behandelt und "gut versorgt", teilt das Landratsamt weiter mit. Die Hunde würden sich vorerst in einer Quarantäne befinden, die voraussichtlich drei Monate dauern soll.
Der Transport-Fahrer wolle für die Quarantänekosten nicht vollumfänglich aufkommen. Er habe aber zugestimmt, die Tiere an das Veterinäramt zu übertragen. Wie es mit den Hunden aber weitergeht, ist unklar. Über den Verbleib der Tiere könne erst nach der vollständigen Genesung und einem Nachweis der Tollwutfreiheit entschieden werden.
Veterinäramt im Alb-Donau-Kreis prüft die Einleitung eines Strafverfahrens
Gegen den Tierhalter sollen seitens der Veterinärbehörde nun rechtliche Schritte unternommen werden. Die Untersuchungen würden noch andauern. Auch die Einleitung eines Strafverfahrens werde geprüft.
"Ich hoffe einerseits, dass es gelingt, beide Tiere an vernünftige und liebevolle Tierhalterinnen oder Tierhalter zu vermitteln. Andererseits wünsche ich mir als Amtstierärztin, dass sich jene Menschen, die sich einen Hund oder eine Katze anschaffen möchten, im Vorfeld immer gründlich über die seriöse Herkunft des Tieres informieren und bei registrierten Züchterinnen oder Züchtern kaufen", so die Amtsveterinärin. Zwar seien Welpen oder Kätzchen, die im Internet von fragwürdigen Tierschutzorganisationen oder Einzelpersonen angeboten werden, günstiger in der Anschaffung. Oft würden aber hohe tierärztliche Behandlungskosten sowie traurige oder nervenaufreibende Erfahrungen folgen, wenn die Tiere mühsam gesundheitlich aufgepäppelt werden müssen.
Ihr Rat sei daher: Ganz gleich, ob es sich um Kätzchen oder Welpen handle – für das Tier müsse auf jeden Fall ein EU-Heimtierausweis beziehungsweise bei Hunden, die aus einem Drittland wie Serbien kommen, ein gültiges Gesundheitszeugnis für die Einfuhr in die EU vorliegen. Diese Dokumente würden Angaben zur Identifikation und zum Impfstatus des Tieres enthalten.
Wenn das Tier aus dem Ausland kommt, müsse es mindestens 15 Wochen beziehungsweise bei Drittlandhunden sieben Monate alt und nachweislich gegen Tollwut geimpft sein. Die Zuordnung des Tieres zu den Angaben lasse sich anhand des implantierten Mikrochips eindeutig nachweisen. Beim Welpen sollten zudem keine Anzeichen zum Beispiel einer Atemwegs- oder einer Durchfallerkrankung vorhanden sein. Müdigkeit, Trägheit, Körperkälte, verminderter Spieltrieb könnten auf eine solche Erkrankung hinweisen. "Im Zweifel sollte man einen Tierarzt aufsuchen", so die Tierärztin. (AZ)