Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Beschwerde der Stadt Ulm gegen die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zurückgewiesen. Damit darf der Circus Krone, der gegen die Stadt geklagt hatte, im April seine Wildtiernummern in Ulm zeigen. Die Stadt konnte sich mit einer entsprechenden Verbotsklausel in den Vermietungsrichtlinien ihrer Messegesellschaft, die auch den Volksfestplatz vermietet, auch in zweiter Instanz nicht durchsetzen.
Ulm