Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neu-Ulm
Icon Pfeil nach unten

Weißenhorn: Verwaltungsgericht Augsburg entscheidet: Aldi darf leuchten

Weißenhorn

Verwaltungsgericht Augsburg entscheidet: Aldi darf leuchten

    • |
    Die Arbeiten auf der Hasenwiese in Weißenhorn sind schon weit fortgeschritten. Im März sollen die beiden Supermärkte, eine Filiale von Aldi und eine von Feneberg, eröffnen.
    Die Arbeiten auf der Hasenwiese in Weißenhorn sind schon weit fortgeschritten. Im März sollen die beiden Supermärkte, eine Filiale von Aldi und eine von Feneberg, eröffnen. Foto: Alexander Kaya

    Die Gebäude sind so gut wie fertig, der geplante Eröffnungstermin ist nicht mehr weit entfernt: Im März sollen die beiden Supermärkte auf der Hasenwiese in Weißenhorn eröffnen. Trotz des fortgeschrittenen Stadiums war das Bauprojekt am Mittwoch erneut Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Doch die brachte einer Anwohnerin und erbitterten Gegnerin des Vorhabens eine Niederlage ein: Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg hat beide Klagen der Frau gegen die Baugenehmigung abgewiesen.

    So darf Aldi nun wie geplant den Backraum in seiner künftigen Filiale um 34 Quadratmeter vergrößern und an der Reichenbacher Straße eine beleuchtete Werbeanlage aufstellen. Die Anwohnerin werde dadurch nicht in ihren Rechten verletzt, betonte die Vorsitzende Richterin Beate Schabert-Zeidler. Sie hat sich bekanntlich schon mehrfach mit der Materie befasst. Bereits zu Beginn der Verhandlung hatte sie eines deutlich gemacht: Die Tatsache, dass die Stadt Weißenhorn noch immer keinen Bebaungsplan für die Hasenwiese aufgestellt hat, sei in diesem Fall zweitrangig. Die Klagen seien nur zulässig, wenn die Anwohnerin auch in ihren Rechten verletzt werde.

    Die Stadt Weißenhorn will noch einen Bebauungsplan aufstellen

    Die Stadt Weißenhorn beabsichtige nach wie vor, einen Bebauungsplan aufzustellen, sagte Theresa Hopfensitz, Leiterin des rechtlichen Baubereichs am Landratsamt Neu-Ulm. Schwierigkeiten bereiteten die erforderlichen Verkehrsgutachten und Prognosen, ergänzte sie. Bedingt durch viele Baustellen in der Stadt sei es lange Zeit nicht möglich gewesen, ein realistisches Bild der Verkehrsströme zu erhalten.

    Rechtsanwalt Andreas Staudacher, der ohne seine Mandantin zu der Gerichtsverhandlung gekommen war, mutmaßte, dass die Vergrößerung des Backraumes Auswirkungen auf die Nachbarschaft haben könnte. Etwa durch zusätzlichen Lieferverkehr oder zusätzlichen Lärm wegen eines weiteren Kühlaggregats für die Tiefkühlzelle. Und der Werbepylon, sagte Staudacher, führe zu einer Lichtbeeinträchtigung, vor allem im Winter, auch wenn er nachts ausgeschaltet sei.

    Peter Eichhorn, der als Rechtsanwalt die Firma Aldi Süd und Prokuristin Meike Hauser vertrat, erläuterte, dass der Backraum Teil des Ladens sei. Statt einer Maschine seien dort Menschen tätig, die die Backwaren vorbereiten. Es sei kein Café und kein Gastronomiebetrieb. Die beleuchtete Werbeanlage, sagte Eichhorn, befinde sich schätzungsweise 150 Meter vom Haus der Klägerin entfernt. Nachts, genauer gesagt zwischen 22 und 6 Uhr, werde sie ausgemacht. „Ich glaube, wenn der Nachbar das Licht einschaltet, dann ist die Lichtbeeinträchtigung größer“, fügte er hinzu.

    Zusätzliche Lieferungen für die Aldi-Filiale sind nicht notwendig

    Ergänzend sagte Meike Hauser, dass der sogenannte Backshop zusammen mit dem restlichen Supermarkt beliefert werde. Es werde keine zusätzlichen Lieferungen geben, die Mitarbeiter würden auch nicht früher anfangen. Mehr Lärm werde es auch nicht geben, weil kein zusätzliches Kühlaggregat nötig sei, ergänzte Hauser. Weil sich der Verkaufsraum der Filiale nicht vergrößert, ist Eichhorn zufolge auch keine Vergrößerung des Parkplatzes notwendig.

    Während sich der Verteidiger der Klägerin offenbar mit den Ausführungen zum Backraum zufrieden gab, ließ er bei dem Werbeschild nicht locker. Für das Wohngebiet an der Reichenbacher Straße sei eine solche Beleuchtung ortsunüblich. „Der Werbepylon ist doch nachts ausgeschaltet“, insistierte Theresa Hopfensitz vom Landratsamt und riet der Klägerin, ihren Frieden mit dem Supermarkt zu machen.

    Auch die Vorsitzende Richterin war der Ansicht, dass die Klägerin und die Nachbarschaft von dieser Beleuchtung nicht gestört werden: „Da tangiert sie jede Straßenlaterne mehr.“ Nach einer kurzen Beratung der Kammer verkündete Schabert-Zeidler schließlich auch das Urteil: Beide Klagen werden abgewiesen, die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Einen Kommentar zu dem Urteil finden Sie hier: Aldi in Weißenhorn: Jetzt ist es Zeit, den Streit zu beenden

    Mehr zu Aldi in Weißenhorn lesen Sie hier: Aldi verschiebt den Eröffnungstermin auf der Hasenwiese , Der Streit um Aldi ist zu Ende , Die Hasenwiese ist kein Fall mehr für Landtag

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden