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Weißenhorn: Nach Sturz in Baugrube: Polier muss Schmerzensgeld zahlen

Weißenhorn

Nach Sturz in Baugrube: Polier muss Schmerzensgeld zahlen

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    Weil er eine Baugrube nicht vorschriftsmäßig abgesichert haben soll, war ein 49-Jähriger wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
    Weil er eine Baugrube nicht vorschriftsmäßig abgesichert haben soll, war ein 49-Jähriger wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Foto: Symbolfoto Andreas Brücken

    In fachlicher Hinsicht kann der Direktor des Neu-Ulmer Amtsgerichts nach eigenen Angaben nur Sandkastenerfahrungen einbringen, wenn es ums Thema Bauen geht. Doch aus seiner langjährigen Erfahrung als Richter weiß Thomas Mayer: In der Hektik wird auf vielen Baustellen nicht immer vorschriftsgemäß gearbeitet. Das war wohl auch bei einer Fernwärme-Baustelle in Weißenhorn der Fall, an der es am 12. Juli 2017 zu einem schweren Unfall gekommen war. Wegen diesem musste sich am Dienstag ein 49-Jähriger aus dem Alb-Donau-Kreis vor dem Amtsgericht verantworten.

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