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Weißenhorn: Nach Beschwerden zu Erdaushub-Lagerplatz: Das sagt das Landratsamt

Weißenhorn

Nach Beschwerden zu Erdaushub-Lagerplatz: Das sagt das Landratsamt

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    Lagerplatz für Erdaushub auf einem städtischen Grundstück an der St.-Johannis-Straße in Weißenhorn. Gebiet Kapellenäcker, bei der Vierzehn-Nothelfer-Kapelle.
    Lagerplatz für Erdaushub auf einem städtischen Grundstück an der St.-Johannis-Straße in Weißenhorn. Gebiet Kapellenäcker, bei der Vierzehn-Nothelfer-Kapelle. Foto: Jens Noll

    Nach Beschwerden von Anwohnern hat das Landratsamt Neu-Ulm einen Lagerplatz für eine Baustelle in Weißenhorn überprüft. Wie berichtet, wurde am oberen Ende der St.-Johannis-Straße, auf der freien Fläche am Waldrand, Erdaushub abgeladen. Inzwischen lagert dort auch Baumaterial für Kanalarbeiten im Ahornweg. Das Landratsamt hat an dem Zwischenlager nichts auszusetzen.

    Christina Meisenzahl, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Immissionsschutz und Abfallrecht, sagt, es brauche für diese Nutzung weder eine baurechtliche noch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Als Begründung führt sie an, dass die Menge des Materials weniger als 100 Tonnen betrage. Erst ab diesem Wert sei eine Genehmigung nötig. Der Erdaushub auf dem städtischen Grundstück muss wie berichtet zur Beprobung zwischengelagert werden. Die Fläche im Kapellenäcker sei vom Ahornweg aus das nächstgelegene städtische Grundstück, das sich dafür eigne, hatte die Zweite Bürgermeisterin Kerstin Lutz (CSU) mitgeteilt.

    Ihr Parteikollege Michael Schrodi bemängelte am Montagabend in der Stadtratssitzung, dass nun auch Rohrelemente für den neuen Kanal im Ahornweg abgeladen wurden. Er gab zu bedenken, dass die Lastwagen auf dem Weg zum Waldrand über ein Stück ungeteerte Straße fahren, was Staub verursache.

    Der Fachbereichsleiterin am Landratsamt zufolge ändert die Lagerung von Baumaterial auf dem Grundstück nichts am Sachverhalt. „Es wäre etwas anderes, wenn Abfälle dort liegen würden“, sagte Meisenzahl. Für die Behörde bestehe kein Anlass, den Fall weiter zu untersuchen. Es handle sich um eine vorübergehende Nutzung.

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