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Weißenhorn: Hasenwiese: Eine Aldi-Gegnerin gibt nicht auf

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Hasenwiese: Eine Aldi-Gegnerin gibt nicht auf

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    Die Bauarbeiten für die beiden neuen Supermärkte von Aldi und Feneberg auf der Hasenwiese gehen voran. Auf der Internetseite Google Maps ist das Gelände an der Ecke Reichenbacher Straße/Oberhauser Straße bereits als Standort von Aldi Süd markiert.
    Die Bauarbeiten für die beiden neuen Supermärkte von Aldi und Feneberg auf der Hasenwiese gehen voran. Auf der Internetseite Google Maps ist das Gelände an der Ecke Reichenbacher Straße/Oberhauser Straße bereits als Standort von Aldi Süd markiert. Foto: Alexander Kaya

    Der äußerst langwierigen Geschichte um den umstrittenen Bau der beiden Supermärkte auf der Hasenwiese muss ein weiteres Kapitel hinzugefügt werden. Anfang Juli gingen die Stadt Weißenhorn, das Landratsamt Neu-Ulm, die Firma Aldi und auch viele Bürger noch davon aus, dass der Rechtsstreit um das laufende Bauprojekt nun endgültig beendet sei. Doch der Eindruck täuschte. Denn eine erbitterte Gegnerin gibt ihren Widerstand nicht auf. Sie hat beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg eine weitere Klage und einen Eilantrag eingereicht. Die entsprechenden Schreiben ihres Anwalts liegen unserer Zeitung vor.

    Konkret setzt sich die Anwohnerin gegen eine Änderung der Baupläne zur Wehr, die das Landratsamt Neu-Ulm Anfang August genehmigt hat. Bauherr Aldi hatte einen Antrag gestellt, um in seiner künftigen Filiale an der Reichenbacher Straße einen größeren Backraum mit zusätzlicher Tiefkühlzelle einrichten zu können. Wie Theresa Hopfensitz, Leiterin des rechtlichen Baubereichs am Landratsamt, auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt, soll der

    Die Frau ging schon vorher gegen die Genehmigung für Aldi vor

    Eine erste Stellungnahme hat die Behörde bereits an das Gericht geschickt. Bei Bedarf werde man sich noch ausführlich zu dem Sachverhalt äußern, sagt Hopfensitz. Eine ausführliche Klagebegründung der Weißenhornerin, die zuvor schon juristisch gegen die Baugenehmigung für Aldi vorging, liege dem

    Ein wesentlicher Kritikpunkt, nicht nur von der Klägerin, sondern auch von anderen Gegnern des Bauprojekts, ist das Fehlen eines Bebauungsplans für die Hasenwiese. Dazu sagt Baujuristin Hopfensitz: Wenn man das Gebiet dem Innenbereich zuordnet, dann wäre die jüngste Änderung bezüglich des Backraums zulässig. Und selbst wenn das Gelände als Außenbereich behandelt würde, dann wäre es in Ordnung, weil es sich um eine „geringfügige Erweiterung“ handle.

    Erfolgsaussichten werden gering eingeschätzt

    Wie geht es nun weiter? Schafft es die Anwohnerin, mit ihrer jüngsten Klage das Projekt zu stoppen? „Das Verfahren hat erst angefangen. Es ist noch relativ früh“, sagt Hopfensitz. Dennoch fügt sie hinzu: „Unseres Erachtens nach sind die Erfolgsaussichten der Klägerin ziemlich gering.“ Denn der vorgesehene Backraum sei erheblich entfernt von jeglicher Wohnbebauung in der Nähe. Und der Zuwachs des Aldi-Marktes um 34 Quadratmeter sei bei der Größe der beiden entstehenden Gebäude (der Feneberg-Markt wird mit 800 Quadratmetern Fläche etwas kleiner) und der umliegenden Parkplätze überschaubar.

    Zur Erinnerung: Zuletzt hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in Sachen Supermarkt-Bau auf der Hasenwiese einen Eilantrag und einen Antrag auf Zulassung zur Berufung abgelehnt, die sich gegen die Baugenehmigung des Landratsamts gerichtet hatten. Im Dezember will Aldi die beiden Supermärkte eröffnen.

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