Die Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - breitet sich bei Wildvögeln weiter aus. Auch in Bayern. Das bayerische Umweltministerium hat deshalb jetzt im gesamten Freistaat eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet. Grundlage hierfür ist eine entsprechende Allgemeinverfügung, die am Samstag, 13. März, in Kraft tritt und auch im Landkreis Neu-Ulm gilt.
Landkreis Neu-Ulm