Vogelgrippe weitet sich aus: Hier gilt im Kreis Neu-Ulm bald Stallpflicht
Plus Bayernweit soll ab Samstag eine Stallpflicht für Geflügelhalter in Risikogebieten gelten. Auch der Landkreis Neu-Ulm ist davon betroffen.
Die Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - breitet sich bei Wildvögeln weiter aus. Auch in Bayern. Das bayerische Umweltministerium hat deshalb jetzt im gesamten Freistaat eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet. Grundlage hierfür ist eine entsprechende Allgemeinverfügung, die am Samstag, 13. März, in Kraft tritt und auch im Landkreis Neu-Ulm gilt.
Laut einer Pressemitteilung des Neu-Ulmer Landratsamtes kommt es in den festgestellten Risikogebieten bei geschlossenen Ställen oder überdachten und dreiseitig geschlossenen Unterständen zu einer Aufstallungen. Folgende Geflügelarten sind betroffen:
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