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Ulm/Illerkirchberg: Vergewaltigung an Halloween in Illerkirchberg: So lautet das Urteil

Ulm/Illerkirchberg

Vergewaltigung an Halloween in Illerkirchberg: So lautet das Urteil

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    Beim Auftakt des Prozesses um die Vergewaltigung einer 14-Jährigen hält sich einer der Angeklagten eine Zeitschrift vor das Gesicht.
    Beim Auftakt des Prozesses um die Vergewaltigung einer 14-Jährigen hält sich einer der Angeklagten eine Zeitschrift vor das Gesicht. Foto: Kaya

    Im Prozess um die Vergewaltigung einer 14-Jährigen an Halloween in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) ist am Montag am Landgericht Ulm ein Urteil gesprochen worden. Grundlage hierfür war ein hinter den Kulissen ausgehandelter Deal mit dem Gericht.

    Demnach wurden die angeklagten jungen Männer, die zum Tatzeitpunkt zwischen 15 und 27 Jahre alt waren, zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei beziehungsweise drei Monaten verurteilt - je nach Alter und Persönlichkeit wird dabei zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht unterschieden.

    Illerkirchberg: 14-Jährige betäubt und neunmal vergewaltigt

    Die Männer sollen, wie mehrfach berichtet, eine 14-Jährige an Halloween betäubt und vergewaltigt haben. Ihnen wurde vorgeworfen, die Schülerin Ende Oktober 2019 in Illerkirchberg mit Betäubungsmitteln wehrlos gemacht zu haben. Vier von fünf Männern sollen sich laut Staatsanwaltschaft neunmal an ihr vergangen haben. Den angeklagten Asylbewerbern aus Afghanistan, dem Iran und dem Irak wurde mehrfache Vergewaltigung oder Beteiligung vorgeworfen.

    Die Angeklagten sollen nach Angaben des Gerichts die Vorwürfe zum Teil eingeräumt haben. Was wirklich in der Nacht geschah, liegt aber nach Einschätzung des Gerichts noch immer teilweise im Dunkeln. Denn das Opfer, das seit dem Vorfall unter einer "schweren posttraumatischen Störung" leidet, habe teilweise nachweislich falsche Angaben gemacht. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Fischer sprach von einem "ständigen Hin und Her" in den Aussagen des Opfers.

    Fünfter Angeklagter bekommt Chance auf Täter-Opfer-Ausgleich

    Vor Gericht standen in Ulm am Montag nur vier der ursprünglich fünf Angeklagten. Zwei der Täter erhielten Haftstrafen von zwei Jahren und drei Monaten, zwei weitere zwei Jahre und zwei Monate. Der jüngste Täter soll aufgrund minder schwerer Vergehen eine Chance auf einen Täter-Opfer-Ausgleich erhalten. Er ist der Bekannte des Opfers, somit also der Grund warum die 14-Jährige Kontakt zu den anderen Tätern bekam. Im Vordergrund eines Täter-Opfer-Ausgleichs steht die Kommunikation zwischen Täter und Opfer.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Weitere Informationen in einem ausführlicheren Bericht folgen.

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