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Urteil zu Swap-Geschäften: Landrat verteidigt Vergleich in der Zockeraffäre

Urteil zu Swap-Geschäften

Landrat verteidigt Vergleich in der Zockeraffäre

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    Bundesgerichtshof
    Bundesgerichtshof

    Landrat Erich Josef Geßner hat einen Tag nach einem aufsehenerregenden Urteil des Bundesgerichtshofs den Vergleich des Abfallwirtschaftsbetriebs mit der Deutschen Bank im Zuge der Zockeraffäre verteidigt. In einer Verlautbarung aus dem Landratsamt heißt es: „Das BGH-Urteil hätte uns nicht geholfen.“

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