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Unterelchingen: Probefahrt bringt vielfach vorbestraftem Mann Haftstrafe ein

Unterelchingen

Probefahrt bringt vielfach vorbestraftem Mann Haftstrafe ein

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    Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen 17-fach vorbestraften Mann zu einer Haftstrafe verurteilt.
    Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen 17-fach vorbestraften Mann zu einer Haftstrafe verurteilt. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Er hatte sein Mofa nicht mehr unter Kontrolle – daher kam es zu einem schweren Zusammenstoß mit einem Auto. Das Problem: Der Mofa-Fahrer hatte zuvor Alkohol und Drogen konsumiert. Zudem hatte der 38-Jährige keinen Führerschein und sein Gefährt war nicht zugelassen. Deshalb musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten.

    Der Familienvater aus dem nördlichen Landkreis wirkte auf der Anklagebank sichtlich nervös. Zugleich zeigte er sich über den ganzen Prozess hinweg reumütig. So gab er die ihm zur Last gelegten Punkte zu: „Das war der größte Blödsinn, den ich je gemacht habe, es tut mir leid.“

    Mann kauft kaputtes Mofa, baut es um und startet Spritztour unter Drogen

    Der 38-Jährige fuhr Ende Mai dieses Jahres mit einem nicht zugelassenen Kraftrad auf einem Feldweg neben der Staatsstraße 2021 von Unterelchingen nach Langenau. Zuvor hatte er das Mofa in kaputtem Zustand von einem Arbeitskollegen gekauft und umgebaut. Die Fahrt im Mai diente dem Angeklagten zufolge als Test, um zu überprüfen, ob das Kraftrad nun funktioniert. Kurz zuvor hatte er aber Gras geraucht und zwei Bier getrunken.

    Die Spritztour geriet außer Kontrolle, als der 38-Jährige versuchte, anzuhalten, da der Feldweg endete. Wie der Mann vor Gericht sagte, funktionierten die Bremsen des Mofas nicht richtig, sodass er auf die viel befahrene Staatsstraße geriet. Dabei fuhr er einem Autofahrer vor die Motorhaube. Dieser konnte zwar noch bremsen und nach links ausweichen, dennoch kollidierten die Fahrzeuge und der Angeklagte stürzte auf die Windschutzscheibe des Autos.

    Amtsgericht Neu-Ulm: Familienvater hat 17 Vorstrafen

    „Ich dachte, ich bin tot. Ich bin froh, dass ich noch hier bin“, sagte der 38-Jährige vor Gericht. Vom Gleichen ging auch der Autofahrer aus. Er war nach eigener Aussage überrascht, dass der Mofa-Fahrer nach dem Unfall von allein wieder aufstand. Mit Bänderrissen im Fuß und geschädigten Rippen kam der 38-Jährige glimpflich davon. Der Autofahrer blieb unverletzt. Auch ein Polizist berichtete vor Gericht: „Der Aufprall muss sehr heftig gewesen sein, zumal das Mofa nahezu zweigeteilt wurde und auch das Auto stark beschädigt war.“

    Der 38-Jährige war bereits siebzehnfach vorbestraft und saß schon viermal in Haft. Körperverletzungen, Betrugstaten oder das Erschleichen von Leistungen sind nur einige seiner Vergehen. Daneben wurde der 38-Jährige erst im Dezember 2019 vom Amtsgericht Ulm zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten verurteilt. In der Berufungsverhandlung wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Eine Woche vor dieser Verhandlung baute er den folgenschweren Unfall. Von diesem Vergehen wusste das Ulmer Amtsgericht in der Berufsverhandlung noch nichts. Umgekehrt war es beim Prozess infolge der Trunkenheitsfahrt. Richter Stefan Nielsen wusste von der Bewährungsstrafe und bezog diese in sein Urteil mit ein.

    Unfall bei Unterelchingen bringt Mann Haftstrafe ein

    Zuvor berücksichtigte Staatsanwältin Annika Weishaupt das Geständnis des 38-Jährigen in ihrer Forderung nach einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Pflichtverteidiger Alexander Kühne forderte hingegen die Aussetzung einer einjährigen Freiheitsstrafe zur Bewährung. Für seinen Mandanten spreche das Geständnis, seine große Initiative, endlich einen Job zu finden und, dass er dem Alkohol nun komplett abgeschworen habe. Darüber hinaus ist der Mofafahrer Vater dreier Kinder. „Ich kann meine Frau nicht allein lassen, eine Haftstrafe würde mein Leben kaputt machen“, sagte er.

    Richter Stefan Nielsen verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Acht Monate ergeben sich aus der jetzigen Tat und vier Monate aus der noch offenen Bewährungsstrafe. Zur Spritztour sagte Nielsen: „Da ist das Gericht fast sprachlos.“ Abschließend gab der Richter dem Verurteilten mit auf den Weg: „Eine Umkehr ist immer möglich, tun Sie es für Ihre Kinder.“

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