Die Urlauber ließen sich nicht nur häufig überteuerten Goldschmuck andrehen, sondern machten sich auch noch strafbar, weil sie die Wertgegenstände nicht angezeigt hatten. Die Verkäufer machten den meist betagten Reisenden weis, die Formalitäten seien bereits alle erledigt und der Schmuck sei verzollt. Weil das nicht stimmte, haben sich die Senioren ungewollt als Schmuggler betätigt. Deswegen stehen ihnen Steuernachzahlungen und Ärger ins Haus.
Ulm