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Ulm: Wende im Fackelwurf-Prozess: Haftbefehl gegen fünf Verdächtige aufgehoben

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Wende im Fackelwurf-Prozess: Haftbefehl gegen fünf Verdächtige aufgehoben

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    Angeklagt sind fünf Männer wegen versuchten Mordes. Sie sollen im Mai 2019 einen Brandanschlag auf eine Roma-Familie auf einer Wiese in Erbach (Alb-Donau-Kreis) verübt haben.
    Angeklagt sind fünf Männer wegen versuchten Mordes. Sie sollen im Mai 2019 einen Brandanschlag auf eine Roma-Familie auf einer Wiese in Erbach (Alb-Donau-Kreis) verübt haben.

    Das Landgericht Ulm teilt am Montagabend mit, dass im Verfahren bezüglich des Fackelwurfes in Dellmensingen die Kammer die Haftbefehle gegen alle fünf Angeklagten aufgehoben hat.

    Aufgrund der bisherigen Beweise wird der Sachverhalt nach Auffassung der Kammer möglicherweise nur als gemeinschaftlich begangene Nötigung gewertet werden können und nicht mehr als gemeinschaftlich versuchter Mord. Das Gesetz sieht dafür - im Falle der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht - einen Regelstrafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Deswegen ist es nach Ansicht des Richters und der Schöffen nicht mehr verhältnismäßig, einen Haftbefehl zu erlassen, denn die mutmaßlichen Schuldigen sind bereits seit über zehn Monaten in Untersuchungshaft.

    Männer haben gestanden, eine Fackel auf den Wohnwagen geworfen zu haben

    Die möglichen Tathintergründe, nämlich Antiziganismus und Fremdenfeindlichkeit, werden aber weiterhin von Bedeutung sein, wenn es um den Strafrahmen geht. Die Kammer wird die Beweisaufnahme daher im bisher geplanten Umfang wie geplant fortsetzen.

    Die jungen Männer hatten wie berichtet zum Prozessauftakt eingeräumt, dass sie im Mai 2019 in Erbach-Dellmensingen (Alb-Donau-Kreis) aus dem Auto heraus eine Fackel auf den Wohnwagen der Romafamilie geworfen haben. Die Angeklagten haben Beziehungen zur Ulmer Hooligan-Szene. Die Familie aus Frankreich campierte dort seit zwei Wochen. Im Wohnwagen schliefen zum Zeitpunkt des Angriffs eine Frau und ihr neun Monate altes Baby. Die Fackel blieb etwa zwei Meter vom Wohnwagen entfernt liegen, ein Familienmitglied zog sie weg. Mutter und Kind blieben unverletzt. (az)

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