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Ulm: Urteil im Ulmer Rockerprozess

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Urteil im Ulmer Rockerprozess

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    Am Landgericht Ulm ist am Freitag ein 47-Jähriger Mann wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Rockerprozess fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt.
    Am Landgericht Ulm ist am Freitag ein 47-Jähriger Mann wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Rockerprozess fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt. Foto: Alexander Kaya

    Die 7. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm hat am Freitagnachmittag nach achtmonatiger Verhandlung das Urteil gefällt. Der 47-jährige Ex-Boss der Bandidos wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Obwohl sie bei den meisten Zeugen auf eine Mauer des Schweigens gestoßen war, sah die Kammer es als erwiesen an, dass der Mann aus dem Alb-Donau-Kreis in der Nacht zum 10. Mai 2011 zusammen mit einem bislang unbekannten Mittäter mit einer halbautomatischen Schusswaffe auf das Haus des Opfers in Wiblingen geschossen hat. Die Kugeln durchschlugen die Küchenfenster und blieben in der Wand stecken. Verletzt wurde niemand. Das Gericht geht jedoch davon aus, dass der Angeklagte den Tod etwaiger Hausbewohner in Kauf genommen hat. Der 47-Jährige bestritt, selbst geschossen zu haben. Er gab lediglich zu, mit einem Baseballschläger auf das Auto des verfeindeten Rockerbosses eingeschlagen zu haben. Als die Schüsse fielen, sei er bereits mit seinem

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