Knapp 200 Einsätze im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie meldet das Polizeipräsidium Ulm seit Ende Juni in den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und in der Stadt Ulm – die Polizei spricht von einer relativ geringen Zahl an Verstößen. Das zeige, dass sich die meisten Menschen an die Vorschriften der Corona-Verordnungen halten. Dennoch kam es zu 47 Ordnungswidrigkeiten, zudem waren zehn Strafanzeigen die Folge der Einsätze.
Ein Beispiel aus Ulm: Anfang September wollte ein 40-Jähriger ohne Mund-Nasen-Bedeckung in ein Ulmer Geschäft, was das Personal ihm verwehrte. Sofort wurde er ausfällig und beleidigte einen Angestellten. Der Begleiter des 40-Jährigen beruhigte ihn und brachte den aggressiven Mann nach draußen. Dort kontrollierte die Polizei den Betrunkenen kurz darauf.
In ähnlichen Fällen wie diesen werde laut Polizei ein Bußgeld verhängt, das bis zu 250 Euro betragen kann. In Einzelfällen könne auch eine Straftat vorliegen, was eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zur Folge haben können, so die Polizei. (az)
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