Die Schonfrist beginnt am 1. September: Drei Wochen lang werden die Ulmer Bürgerdienste statt Knöllchen „Rote Karten“ verteilen. „Wir bitten Sie, die Parkregelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten“, ist darauf zu lesen. Ende des Monats werden für Parken auf Gehwegen 20 Euro fällig. Wer dabei auch noch andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss 30 Euro löhnen. Über 30 Jahre hat die Ulmer Stadtverwaltung das Parken auf Gehwegen geduldet, wenn noch eine Restgehwegbreite von mindestens einem Meter übrig blieb. Was allerdings ohne explizite Beschilderung nicht gesetzeskonform ist.
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