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Ulm: Tödlicher Unfall: Tesla-Fahrer war zu schnell, ist aber ohne Schuld

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Tödlicher Unfall: Tesla-Fahrer war zu schnell, ist aber ohne Schuld

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    Dieser Wagen erfasste die Joggerin am Morgen, 14. November, nahe Ulm-Böfingen, unser Bild entstand kurz nach dem tödlichen Unfall.
    Dieser Wagen erfasste die Joggerin am Morgen, 14. November, nahe Ulm-Böfingen, unser Bild entstand kurz nach dem tödlichen Unfall. Foto: Thomas Heckmann (Archivfoto)

    Es geschah am 14. November gegen 6.15 Uhr, eine 48-jährige Joggerin war nördlich von Ulm-Böfingen unterwegs. Als die Frau die ehemalige B19 bei Unterhaslach überqueren wollte, wurde sie von einem Tesla erfasst, der auf der Heidenheimer Straße in Richtung Seligweiler unterwegs war. Die Joggerin starb nach Angaben der Polizei noch an der Unfallstelle. Viele Fragen blieben zunächst offen – etwa, ob die Geräuschlosigkeit des Elektroautos eine Rolle beim Unfall spielte, ob der Wagen im Teilautomatik-Modus gelenkt wurde und ob das hohe Tempo des Fahrers den tödlichen Zusammenstoß verursacht hat.

    Gutachten zu tödlichem Unfall mit Tesla bei Ulm

    Wie Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ravensburg, auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, steht das Ergebnis der Ermittlungen nun fest. Insbesondere ein unfallanalytisches Gutachten hat demnach wichtige Erkenntnisse geliefert.

    Nach Angaben des Oberstaatsanwalts konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Tod der 48 Jahre alten Joggerin schuldhaft durch den Tesla-Fahrer verursacht worden ist. Nach den Feststellungen des Sachverständigen habe der Tesla-Fahrer mit seinem Fahrzeug zwar die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Allerdings habe er die verunglückte Joggerin erst so spät bemerken können, dass ein Unfall auch bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für ihn nicht vermeidbar gewesen wäre – selbst bei einer unmittelbaren Reaktion.

    Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war das überhöhte Tempo „nicht kausal“ für den Unfall. Daher ist das Verfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung in der vergangenen Woche eingestellt worden.

    Mit neuartigen Assistenzsystemen wie dem autonomen Fahrmodus war der Tesla dem Oberstaatsanwalt zufolge nicht ausgestattet war. Ob die Geräuschlosigkeit eine Rolle gespielt hat, könne im Nachhinein nicht sicher beantwortet werden. Was aber feststehe: „Von den Sichtverhältnissen her war der Tesla für die tödlich verunglückte Joggerin jedenfalls wahrnehmbar.“

    Weil der Mann des Unfallopfers bei der Staatsanwaltschaft Ulm arbeitet, hatte die Staatsanwaltschaft Ravensburg die Ermittlungen in dem Fall übernommen.

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