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Ulm: Tierquälerei: Mildere Strafe für Verursacher der "Schweinehölle"

Ulm

Tierquälerei: Mildere Strafe für Verursacher der "Schweinehölle"

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    Unterstützer der „Soko Tierschutz“ demonstrierten vor dem Landgericht Ulm, wo das von einem Landwirt angestrengte Berufungsverfahren lief.
    Unterstützer der „Soko Tierschutz“ demonstrierten vor dem Landgericht Ulm, wo das von einem Landwirt angestrengte Berufungsverfahren lief. Foto: Alexander Kaya

    Weil ein 57-jähriger Schweinezüchter aus Merklingen Hunderte von Tieren auf grausame Weise in seinem Betrieb umkommen ließ und erbärmlichen Qualen auf engstem Raum in seinen Stallungen in einer Schweinehölle aussetzte, ist der Mann am Mittwochnachmittag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Außerdem muss er eine Geldbuße von 20.000 Euro entrichten.

    Der Prozess war eine Berufungsverhandlung, die sowohl von der Verteidigung als auch – was selten vorkommt – der Staatsanwaltschaft in Gang gebracht wurde, die mit dem Urteil vom Schöffengericht im vergangenen Jahr nicht einverstanden waren. Hier hatte das Ulmer Schöffengericht den nicht vorbestraften Ersttäter wegen zigfacher Tierquälerei zur Höchststrafe, einer dreijährigen Freiheitsstrafe, verdonnert, bei der eine Bewährung nicht möglich war.

    Bereits zu Beginn der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht hatte der Richter angedeutet, dass der Fall nochmals genauer ausgeleuchtet würde, weil im ersten Prozess im vergangenen Jahr, in dem Justizgeschichte geschrieben wurde, die Hintergründe nicht so sehr berücksichtigt worden seien.

    Vernachlässigung der Schweine,

    Die unvorstellbare Vernachlässigung der Schweine, die dem Tierschutzgesetz spottet, kam auch jetzt durchaus intensiv zur Sprache: Die Luft in den Ställen war unbeschreiblich, durch Überbelegung in den Boxen lebten zu viele Schweine und Ferkel zusammen und erlitten zum Teil im Kot den Tod oder trugen unheilbare Wunden davon, sodass bei der Aufdeckung dieser unvorstellbaren Verwahrlosung durch den Züchter sofort über hundert Tiere eingeschläfert werden mussten. Bereits 2014 alarmierten die Tierschützer von „Act for Animals“ die Behörden. Doch damals fanden die Ärzte des Veterinäramts, so wie der Zeuge sagte, keine „nennenswerten Verstöße“.

    4000 Schweine auf engstem Raum

    Der Angeklagte erfüllte die Auflagen zunächst, wie sich die Veterinärärzte bei der nächsten Kontrolle überzeugen konnten. Doch nach einiger Zeit ging der Schweinezüchter erst richtig in die Vollen und pferchte entgegen den Vorschriften viel zu viele Tiere in die Stallboxen – in der Gewissheit, die Kontrolleure kämen frühestens in vier Jahren in seinen Betrieb. In der Folgezeit baute er eine neue Schweinestallung neben der alten und vergrößerte seinen Betrieb, wobei er im Lauf der Zeit bis zu 4000 Schweine auf engstem Raum in sogenannten Kastenständen unterbrachte, wo sie sich kaum bewegen konnten. Ein Umdrehen war kaum möglich. Der auch im Landratsamt des Alb-Donau-Kreises beschäftigte studierte Landwirt übernahm sich durch die beiden Jobs.

    Soko Tierschutz deckt auf

    Als dann sein Bruder starb und er seinen Vater verlor und obendrein sein Anwesen abbrannte, war er überfordert, die Schweinezucht zu stemmen, zumal sich ein Sohn von ihm ausschließlich um die Kühe kümmerte, die zu dem landwirtschaftlichen Anwesen gehören. So war er ganz auf sich gestellt, um die Familientradition zu halten: Schweine züchten. Aus einer früheren Depression wurde eine schwere, wie in einer Ulmer Klinik festgestellt wurde, und er war zunehmend überfordert mit den vielen Tieren und vernachlässigte die Boxen, sodass der Kot nicht weggeräumt wurde. Jetzt kommt die Soko Tierschutz ins Spiel, die seit 20 Jahren im Einsatz ist und immer wieder Züchter, die sich nicht an die Gesetze und Normen halten, vor Gericht bringt. Sie bekam Wind von den unzumutbaren Zustand in dem Merklinger Betrieb.

    Schweinekannibalismus, weil die Tiere nicht hinreichend gefüttert wurden

    Der Gründer und Sprecher der Soko, der Augsburger Aktivist Friedrich Mülln, überzeugte sich selbst und stieg nachts heimlich in die Ställe ein, um mit der Videokamera die „Schweinehölle“ (so von dem Richter im ersten Prozess bezeichnet) aufzunehmen. Verendete Tiere lagen im Kot, viele wurden zum Opfer von sich ausbreitendem Schweinekannibalismus, weil die Tiere nicht hinreichend gefüttert wurden und Hunger litten. Mit diesen Belegen untermauerte

    Ausschlaggebend für das Bewährungsurteil war auch das Gutachten vom medizinischen Sachverständigen, der dem Angeklagten eine bedingte Schuld- und Einsichtsfähigkeit aufgrund der schweren Depressionen zubilligte, die sich auch auf die Antriebs- und Einsichtsfähigkeit auswirke. Das Gericht sprach im Urteil auch ein lebenslanges Verbot aus, sowohl mit Haustieren wie Hunden und Katzen als auch mit landwirtschaftlichen Tieren umzugehen.

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