In viel zu engen Ställen eines Merklinger Schweinezüchters sind im Lauf von zwei Jahren mehr als 1600 Tiere auf elende Weise verendet. Entweder sie sie erstickten im beinhohen Kot, der sich über Monate angesammelt hatte, oder sie wurden Opfer des Tierkannibalismus, weil die Schweine zu verhungern drohten. Zweimal griff der Landwirt selbst in den Tötungsakt ein und erschlug zwei Schweine mit seinem Vorschlaghammer. Seit gestern beschäftigt sich die Berufungskammer des Ulmer Landgerichts mit dem in der jüngeren Justizgeschichte einmaligen Fall. Das Gericht muss prüfen, ob das Schöffengericht das Urteil im April vergangenen Jahres mit drei Jahren Freiheitsstrafe für den nicht vorbestraften Landwirt zu hoch angesetzt und ob der Mann lediglich eine Strafe zur Bewährung verdient hat.
Ulm