Die „Dialogveranstaltung über die Zukunft Deutschlands und unserer Partei“ der AfD-Gruppe des „Stuttgarter Aufrufs“ darf nicht im Bürgerzentrum Eselsberg stattfinden. Wie Otto-Paul Bitzer, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen, sagte, scheiterten die Antragsteller damit, die Stadt Ulm per Erlass einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihnen für Samstag, 9. Februar, die städtischen Räumlichkeiten zur Nutzung für eine Veranstaltung zu überlassen. Die Stadt will – wie berichtet – das
Ulm