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Ulm: Raubmord am Eselsberg: Mann soll lebenslang in Haft

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Raubmord am Eselsberg: Mann soll lebenslang in Haft

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    Am Veltlinerweg ereignete sich im Januar 2018 eine schreckliche Bluttat.
    Am Veltlinerweg ereignete sich im Januar 2018 eine schreckliche Bluttat. Foto: Alexander Kaya

    Seit Oktober vergangenen Jahres befasst sich das Ulmer Schwurgericht mit dem grausamen Mordfall am Veltlinerweg auf dem Eselsberg. Und obwohl die Beweisaufnahme gegen einen seit Jahren in Ulm wohnenden Georgier und seine russische Frau abgeschlossen ist und die Staatsanwaltschaft nun am Dienstag für den Mann eine lebenslange Haft gefordert hat, kann der Prozess nicht abgeschlossen werden: Überraschend teilte nun einer der zwei Verteidiger, der die Frau vertritt mit, er müsse seine Prozessteilnahme aus Krankheitsgründen verschieben. Geplant war sein Plädoyer für Mittwoch dieser Woche. Der Prozess soll nun am 13. September weitergehen – und eine Aussicht auf ein Ende ist nicht in Sicht.

    Immer wieder ist der reichlich undurchsichtige Fall ins Stocken geraten, weil die Verteidiger das Gericht mit Anträgen überhäuften. Diese sollten die Aussage zementieren, dass die beiden Angeklagten zwar Tipps an zwei weitere Georgier zum Einbruch gegeben haben, um selbst von der Beute zu profitieren, aber nicht am Tatort waren. Stattdessen standen sie in der Nähe des Hauses Schmiere. Mit der überraschenden Bluttat hätten sie nichts zu tun, sagte das Ehepaar und belastete die zwei Georgier damit schwer, die nach dem blutigen Überfall ins Ausland geflüchtet waren.

    Ulmer Raubmord-Prozess: Staatsanwaltschaft hält ihr Plädoyer

    Immer wieder bekamen die Verteidiger Argumente für ihre Anträge geliefert, die die Möglichkeit einer Revisionsprüfung nach dem Urteil eröffnen könnten. So wurde früh bekannt, dass einer der Verdächtigten nach Israel geflüchtet war und in Auslieferungshaft sitzt. Er ließ das Gericht wissen, dass er die Aussage verweigere. Am 7. August platzte dann die Nachricht ins Verfahren, dass der vierte gesuchte Mann in Georgien gefasst wurde und wegen Drogenhandels in seiner Heimat einsitzt. Die Verteidiger wollten das Gericht wenigstens zu einem Versuch animieren, mit dem Mann in Kontakt zu treten. Aber die Richter folgten der Auffassung des Staatsanwalts, dass ein solcher Versuch vergebliche Mühe sein würde. Denn zwischen Georgien und Deutschland bestehe ein Auslieferungsvertrag und die Wahrscheinlichkeit, dass der Festgenommene jegliche Aussage verweigern werde, sei groß.

    Am Dienstag dieser Woche sah es Schwurgericht zunächst lange Zeit danach aus, dass die terminierten Plädoyers wegen mehrerer kurzfristigen Anträge der Verteidiger verschoben werden könnten. Unter anderem wurde den Richtern Befangenheit unterstellt. Aber nachdem eine andere Kammer des Ulmer Landgerichts die Anträge quasi im Eilverfahren ablehnte, kam der Oberstaatsanwalt doch noch zum Zuge: Am Nachmittag plädierte er – und sah durch die intensive Beweisaufnahme seine Anklageschrift bestätigt, wonach der Angeklagte zu einer lebenslangen Haft zu verurteilen sei. Für dessen Frau, die mittlerweile aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, hielt er unter anderem wegen Mittäterschaft sieben Jahre Gefängnis für angemessen.

    Staatsanwaltschaft: Täter haben den Tod des Bewohners in Kauf genommen

    Es sei von vornherein klar gewesen, dass alle vier möglichen Beteiligten an dem Einbruch Mittäter waren. Die Angeklagten seien mitschuldig an dem Tod des 59-jährigen Ulmers, der mit seiner 92-jährigen Mutter in dem Haus am Eselsberg gewohnt hat. Für den Oberstaatsanwalt steht fest, dass der Angeklagte entgegen seiner Einlassung doch in der Wohnung war. Er verwies auf die zahlreichen Spuren, etwa am Griff der Garage, über die die Täter zur Wohnung gelangten. Sie hätten den Tod des Bewohners in Kauf genommen und seien für einen Widerstand gerüstet gewesen: Sie hatten ein Brecheisen, Schlagwerkzeuge und Klebeband dabei.

    Der Hintergrund zur Bluttat in Kürze:

    • Der brutale Überfall ereignete sich in einem Wohnhaus am Ulmer Eselsberg in der Dreikönigsnacht auf den 6. Januar 2018.
    • Der Getötete lebte in seinem Haus allein mit seiner 92-jährigen Mutter, die regelmäßig von der russlandstämmigen Angeklagten als Zugehfrau versorgt wurde. Diese wusste, wo die alte Dame wertvollen Schmuck und Bargeld deponierte.
    • Das Opfer, das die Einbrecher überraschte, starb nicht durch Schläge auf den Kopf, sondern in Folge einer akuten Sauerstoffunterversorgung: Die Täter hatten dem 59-Jährigen den Mund mit Klebeband zugeklebt. Durch einen Schlag auf die Nase habe er erheblich geblutet, so dass auch hier ein Atmen nicht mehr möglich war.

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