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Ulm: Raubmord am Eselsberg: Mann muss lebenslang in Haft

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Raubmord am Eselsberg: Mann muss lebenslang in Haft

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    Mit Fußfesseln wurde der Angeklagte zur Urteilsverkündung in den Gerichtssaal geführt. Am Mittwochnachmittag sind der Mann und seine Ehefrau zu langen Haftstrafen verurteilt worden.
    Mit Fußfesseln wurde der Angeklagte zur Urteilsverkündung in den Gerichtssaal geführt. Am Mittwochnachmittag sind der Mann und seine Ehefrau zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Foto: Ludger Möllers

    Das Schwurgericht hat am Mittwoch einen 41-jährigen in Ulm lebenden Georgier nach einer umfangreichen und schwierigen Beweisaufnahme wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine russlandstämmige Ehefrau und Komplizin kam mit einem blauen Auge davon. Das Urteil als Mittäterin fiel unerwartet milde aus: Drei Jahre Freiheitsstrafe, die möglicherweise durch die Untersuchungshaft unmittelbar nach der grausamen Bluttat auf dem Eselsberg als verbüßt gelten könnte.

    Bei einem Einbruch am 6. Januar vergangenen Jahres in ein Wohnhaus am Veltliner Weg verlor ein 59-Jähriger auf grausame Weise sein Leben. Er lebte mit seiner 91-jährigen Mutter zusammen, die hilfsbedürftig war und ambulante häusliche Pflege benötigte. Betreut wurde sie unter anderem von der jetzt Angeklagten, die wusste, dass die vermögende alte Dame ihren wertvollen Schmuck und Bargeld in ihrem Schlafzimmer aufbewahrte.

    Raubmord: Der Einbruch in das Haus am Eselsberg in Ulm war akribisch geplant

    In seiner Urteilsbegründung ging der Vorsitzende Richter am Mittwoch den Raubmord durch, der beim Einbruch überhaupt nicht geplant war. Da das Ehepaar durch die Arbeitslosigkeit des Georgiers und einer Erkrankung seiner Frau in finanzielle Not geriet und Diebstähle – unter anderem den Inhalt von Opferstöcken – nicht die notwendigen Mittel erbrachten, um zu überleben, heckte das Paar einen Plan aus, den wertvollen Schmuck der 91-Jährigen zu erbeuten.

    Das Haus war gut gesichert, wusste die Mitarbeiterin der Arbeiterwohlfahrt. So warb der Angeklagte in Georgien zwei Landsleute und professionelle Einbrecher an, mit denen er bekannt war. Der Richter schilderte akribisch, wie der Einbruch auf das Genaueste geplant war. Die Georgier kamen kurz vor Weihnachten nach Ulm und wohnten bei dem Ehepaar. Das „Objekt“ wurde vor der Tat von draußen in Augenschein genommen. Das für den Einbruch benötigte Werkzeug besorgte im Verlauf der Planung das Ulmer Ehepaar, darunter ein Klebeband und ein Brecheisen. Der Angeklagten war bekannt, dass der behinderte Sohn bärenstark und gelegentlich jähzornig war. So hatten sich die Einbrecher auf jede Eventualität eingerichtet, des Sohnes Herr zu werden, falls er den Beutezug in der Wohnung stören würde.

    Mehr dazu: Raubmord am Eselsberg: Mann soll lebenslang in Haft

    Als Tatzeit wurde die Dreikönigsnacht gewählt. Gegen 2.30 Uhr fuhr die Angeklagte ihren Mann und die zwei Komplizen zum Veltliner Weg und wartete im Wagen, bis der Einbruch beendet war. Der Angeklagte hatte immer wieder im Prozess beteuert, dass auch er draußen vor dem Reihenhaus gewartet habe. Doch das Schwurgericht betrachtete durch zahlreiche Indizien diese These als widerlegt. Das Gericht sprach von einer Gemeinschaftstat, die mit einem nicht geplanten Mord endete. So brachen sie, so der Richter, „mit viel Lärm“ die stählerne Brandschutztür auf, sodass die Nachbarn aus dem Schlaf erwachten. Dann drangen sie in die Wohnung der 91-Jährigen ein. Die alte Frau und ihr Sohn wurden durch den erzeugten Lärm auf die Männer aufmerksam. Den 59-jährigen Bewohner schlugen sie mit einem schweren Eisen nieder, sodass er erhebliche Gesichtsverletzungen erlitt und durch die Nase nicht mehr atmen konnte.

    Um Schreie zu verhindern, verschlossen sie den Mund des Opfers. Während der 59-Jährige hilflos nach Luft rang, holten sie die Beute aus dem Schlafzimmer und schlugen die sich entgegenstellende 92-Jährige nieder. Es ging alles sehr schnell, als die Täter sich mit Diebesgut im Gesamtwert von 10000 Euro aus dem Staube machten. Die alte Dame konnte sich aufrappeln und den Sohn von dem Klebeband befreien, doch jede Hilfe kam zu spät. Wie ein Gutachter während des Prozesses sagte, sei das Opfer eines nicht geplanten Mordes an einer akuten Sauerstoffunterversorgung und schwersten Hirnverletzungen im Verlauf des Tages im Krankenhaus gestorben.

    Lesen Sie dazu auch: Raubmord am Ulmer Eselsberg: Prozess steht vor dem Ende

    Der Prozess gestaltete sich insofern kompliziert, dass zwei georgische mutmaßliche Mittäter nach der Tat untertauchten. Mittlerweile weiß man, dass einer in Georgien wegen Drogenhandels in U-Haft sitzt und der andere Mittäter sich in Auslieferungshaft in Israel befindet. Georgien liefert grundsätzlich nicht Landsleute aus und der andere Mittäter ließ das Gericht wissen, dass er die Aussage als Beschuldigter verweigere. Das jetzt verurteilte Ehepaar war nach Italien zu Verwandten gefahren, wo sie die Beute verkaufen wollten. Doch sie kamen nach wenigen Tagen zurück nach Ulm, wo die beiden festgenommen wurden.

    Raubmord am Eselsberg: Richter halten drei Jahre Haft für ausreichend

    Die Richter folgten beim Ehemann dem Antrag des Oberstaatsanwaltes, der auf Mord plädierte. Doch für die Frau forderten die Staatsanwälte für ihre Beteiligung an dem grausamen Verbrechen sieben Jahre Freiheitsstrafe.

    Für die nicht vorbestrafte Angeklagte hielt das Gericht jedoch drei Jahre Freiheitsstrafe wegen Beihilfe als ausreichend. Ihr Verteidiger meinte, sie habe moralische Schuld aufgeladen, aber keine juristische. Der Verteidiger des Ehemannes betonte, nichts von dem, was der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer aufgelistet hatte, sei bewiesen. Es gebe keine Spuren und keine Zeugen. Er sah lediglich eine Beihilfe zum Wohnungseinbruch als erwiesen an, mit einer Maximalstrafe von einem Jahr und zehn Monate.

    Alle Berichte vom Prozess zum Raubmord am Eselsberg finden Sie hier:

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