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Ulm: Prozess in Ulm: Mann bleibt trotz Kinderpornos frei

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Prozess in Ulm: Mann bleibt trotz Kinderpornos frei

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    Weil er Kinderpornos besaß, musste sich ein Mann vor dem Amtsgericht Ulm verantworten.
    Weil er Kinderpornos besaß, musste sich ein Mann vor dem Amtsgericht Ulm verantworten. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Sexuelle Misshandlungen widerlichster Art von Kindern ab zwei Jahren zeigen Tausende von Bildern und Videos, die sich ein heute 28-jähriger Mann aus dem Alb-Donau-Kreis aus dem Internet auf seinen Laptop und zahlreiche Festplatten heruntergeladen hat. Jetzt musste sich der Mann wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischen Schriften vor dem Ulmer Amtsgericht verantworten.

    Als „abartig und krank“ bezeichnete der sichtlich schockierte Richter das beschlagnahmte Material. Dennoch kam der Angeklagte mit einem blauen Auge davon und wurde zu einer Freiheitsstrafe von nur zwei Jahren verurteilt, die auch noch zur Bewährung ausgesprochen wurde, wie es Staatsanwalt und Verteidiger in ihren Plädoyers nach der Beweisaufnahme gefordert hatten.

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    Wie ein auf solche Verbrechen und Vergehen spezialisierter Ulmer Hauptkommissar im Zeugenstand ausführte, floriere der Kinderporno-Markt international derzeit in ansteigendem Maße. Auf die Schliche kam man dem Kinderpornokonsumenten und Netzverbreiter durch einen Hinweis vom amerikanischen FBI, der den weltweit agierenden Handel mehrerer Anbieter des verbotenen Materials auf speziellen Plattformen im Netz beobachtet hatte und unter anderem auch auf den deutschen User stieß. Das war bereits 2015. Die amerikanische Behörde informierte das Bundeskriminalamt, welches das umfängliche Material von tausenden Misshandlungen kleiner Kinder von zwei bis zehn Jahren sichtete. Es dauerte seine Zeit, bis schließlich die Ulmer Kriminalpolizei zum Einsatz kam.

    Bei einer Hausdurchsuchung stießen die Beamten auf das tausendfache Material, auf dem scheußliche Misshandlungen zu sehen sind, unvorstellbare Quälereien bis hin zu Geschlechtsverkehr in allen möglichen Varianten ging. Sowohl die Täter, oft ältere Männer, als auch die hilflosen jungen Opfer konnten von den internationalen Behörden nicht identifiziert werden. Sie stammen aber aus aller Herren Länder, wo die hochkriminellen Geschäfte mit kleinen Kindern gemacht werden. Was sich beim jetzt angeklagten Mann alles angesammelt hatte, war ein Konvolut perversen Materials und der Staatsanwalt hätte Stunden gebraucht, um die Einzelfälle des beschlagnahmten Materials aufzuzählen. So beschränkte er sich in seiner Anklageschrift auf einige Beispiele übelster sexueller Missbrauchsfälle.

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    Es war den äußerst umfangreichen Ermittlungen der Polizei geschuldet, dass der Prozess erst jetzt, drei Jahre nach den Vorfällen, aufgerollt werden konnte.

    Der kriminalpolizeiliche Zeuge betonte, dass der Beschuldigte von Anfang an äußerst kooperativ gewesen sei und unter anderem die Passwörter zum Zugang zu den entsprechenden Plattformen herausgerückt habe. Sowohl bei den Ermittlern als auch jetzt im Prozess betonte der Angeklagte, dass er keine pädophilen Neigungen habe. Möglicherweise hat er mit dem verbotenen Material im Netz gehandelt, aber das brachte die Beweisaufnahme nicht zutage. Der Beschuldigte machte keine konkreten Angaben, warum er das „krasse Material“ (so der Richter) gesammelt und verbreitet hat.

    Wohl mehrere Jahre wäre der Angeklagte weggesperrt werden, wenn nicht bestimmte Umstände für eine Bewährungsstrafe sprachen. Seit drei Jahren hat er die Finger von den Plattformen im Netz gelassen. Er hat sich eine bürgerliche Existenz aufgebaut, ist verlobt und zahlt gerade ein gemeinsames Haus ab. Seit Jahren ist er in fester Anstellung, seine Verlobte und er verdienen jeweils 2000 Euro netto. Ein Rückfall sei nicht zu erwarten, sagten Richter Staatsanwalt und Verteidiger unisono am Ende des Prozesses. Durch die Länge des Ermittlungsverfahrens sei er auch unter Stress gestanden. Eine höhere Freiheitsstrafe mit zwingender Haft hätte seine Existenz vernichtet.

    Neben der Bewährungsstrafe muss der heute 28-Jährige mehrere tausend Euro als Geldauflage in Raten quasi als Denkzettel für einen sozialen Zweck abstottern und mindestens drei Beratungsgespräche mit einem Psychotherapeuten absolvieren, ist eine Auflage des Gerichts für den Angeklagten, der sichtlich erleichtert mit seinem zufriedenen Verteidiger das Amtsgericht als freier Mann verließ.

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