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Ulm: Prozess gegen Raser: Mit fast 100 Sachen auf der Olgastraße

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Prozess gegen Raser: Mit fast 100 Sachen auf der Olgastraße

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    Viel zu schnell war ein Autofahrer in Ulm unterwegs.
    Viel zu schnell war ein Autofahrer in Ulm unterwegs. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (Symbolbild)

    Wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und fahrlässiger Körperverletzung ist ein 20-jähriger Auszubildender gestern vom Ulmer Jugendschöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Er kann von Glück sagen dass das Gericht den Heranwachsenden nicht nach als Erwachsenen nach dem kürzlich verschärften Strafrahmen für dieses Delikt verurteilt wurde. Dann wäre er ziemlich sichern den Knast gewandert.

    Darauf wies der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich hin. Nur wenige Wochen nach der bestandenen Führerscheinprüfung überließen die türkischstämmigen Eltern dem Sohn für eine Stadtrundfahrt mit seinen Kumpels ihren Wagen, einen PS-starken Audi-A 6, nachdem der Vater ihn zuvor auf mehreren Probefahrten in das Allradgetriebenen Fahrzeug mehrmals in das Geschoss eingewiesen hatte. Am 28. August 2018 durfte der Angeklagte endlich allein mit dem elterlichen Wagen in der Stadt eine Runde drehen.

    Prozess am Ulmer Jugendschöffengericht: Raser bekommt Bewährungsstrafe

    Er nahm mehrere Kumpels mit auf seine Jungfernfahrt, die mächtig schief laufen sollte: In der Olgastraße beschleunigte der unerfahrene Autolenker seinen A6-Audi auf fast hundert Stundenkilometer und prallte mit diesem Tempo auf einen entgegenkommenden Passat. Während die jungen Insassen mit dem Schrecken davon kamen, verletzte sich der Fahrer des anderen Fahrzeuges und brach sich Hand und Fuß, so dass er mit dem Krankenwagen zur Behandlung in die Klink gebracht werden musste. Der Crash war so wuchtig, dass der Passat auf das Tankstellengelände beim Abbiegen zum Hafenbad geschoben wurde und gegen einen geparkten Wagen prallte. Den Wagen der Eltern hatte der junge Mann zu Schrott gefahren. „Sonst wäre er jetzt laut aktuellem Gesetz eingezogen wurden“, sagte der Jugendrichter gestern.

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    Am ersten Tag der Verhandlung räumte der Angeklagte auf Anraten seines Anwaltes alle Punkte der Anklageschrift ein und entschuldigte sich bei dem Passatfahrer, um Eindruck vor Gericht zu hinterlassen. Doch unmittelbar nach dem Vorfall war keine Spur von Reue da. Obwohl sein Führerschein beschlagnahmt worden war, machte sich der Angeklagte erneut straffällig. Mit einem Kumpel donnerte er mit dem elterlichen Auto am 30. September mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ruländerweg. Hier waren nur dreißig Stundenkilometer erlaubt. Er wurde bei rund 65 km/h geblitzt

    Angeklagter habe nicht damit gerecht, dass das Auto "so abgeht"

    Vor Gericht sagte der Angeklagte, er habe nicht damit gerechnet, dass das Auto „so abgeht“. Ein Jugendgerichtshelfer bescheinigte vor Gericht dem Angeklagten schädliche Neigungen und bezog sich auch auf die Ermittlungen der Polizei. Die hatten im Handy des jungen Mannes ausgelesen und sind auf einen Chat gestoßen, wie sich nach Vorfall am 28. August der Angeklagte und seine Mitinsassen sich mit der Tat brüsteten: „Hey Alter, wir haben Geschwindigkeitsrekord gebrochen“.

    Der Verteidiger gab in seinem Plädoyer dem Passatfahrer auch eine gewisse Mitschuld, weil er auf der auf der falschen Spur dem Audi entgegengekommen sei. Mildernde Umstände forderte er für seinen Mandanten, der ohne konkrete Motivation den Unfall verursacht habe. Der Angeklagten sei nur fahrlässige Gefährdung im Straßenverkehr vorzuwerfen, die mit sechsmonatigen Bewährungsstrafe abgegolten wären, die Anklagevertreterin hatte zuvor ein Jahr und acht Monate Gefängnisstrafe gefordert, die zur Bewährung ausgesprochen könnten. Außerdem sollte der junge Mann zu 200 Arbeitsstunden als Denkzettel verdonnert werden. Die reduzierte das Gericht in seinem Urteil auf 100.

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