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Plötzlich ist das Kind weg: Ulmerin kämpft um ihren Sohn in der Türkei
![Der Grenzzaun und ein Wachturm an der bulgarisch-türkischen Grenze nahe dem Grenzübergang Kapitan Andreevo, wo die bulgarische Grenzpolizei den Buben, seinen Vater und zwei Begleiter angehalten hat. Der Grenzzaun und ein Wachturm an der bulgarisch-türkischen Grenze nahe dem Grenzübergang Kapitan Andreevo, wo die bulgarische Grenzpolizei den Buben, seinen Vater und zwei Begleiter angehalten hat.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Der Vater sagt, er will mit dem Sohn ins Schwimmbad - sie kehren nie mehr zurück. Jetzt lebt der Sechsjährige in einem türkischen Heim. Die Mutter kämpft.
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Alles hätte viel einfacher und schneller gehen sollen. Das Jugendamt Neu-Ulm war eingeschaltet und die bulgarische Staatsanwältin hat angeordnet, dass die Papiere des Sechsjährigen nach Deutschland zurückgeschickt werden: Die Deutsche Botschaft soll den Kinderreisepass des Buben bekommen – „zwecks Organisation der Rückkehr des Minderjährigen“. Ein Beamter des Bundeskriminalamts und die bulgarische Grenzpolizei sollen eine Abschrift dieser Verfügung bekommen. Doch der Sechsjährige ist nicht zurückgekehrt, er hat gemeinsam mit seinem Vater die Grenze in die Türkei überquert. Seine Mutter weiß nicht mehr, wie es weitergehen soll. Die Ulmerin kämpft um ihr Kind, doch allmählich wächst ihre Verzweiflung.
Das verschwundene Kind der Ulmerin lebt jetzt in der Türkei
Der Vater ist wieder in Deutschland und hatte seitdem wohl keinen persönlichen Kontakt mehr zu dem Buben. Das Kind, das jenseits der Grenze aufgegriffen wurde, lebt jetzt in einer Jugendhilfeeinrichtung in der türkischen Stadt Edirne. Es gehe ihm gut, berichtete die Leiterin dieser Einrichtung vor rund einem Monat. Nichts spreche dagegen, dass der Junge nach Deutschland zurückkehre. Es müsse lediglich das türkische Familienministerium eingeschaltet werden. Doch der Sechsjährige ist nicht zurückgekehrt, immer noch nicht.
Behördliche Unterlagen, die diesen Fall schildern, liegen unserer Redaktion vor. Die Mutter des Sechsjährigen, eine 34-jährige Ulmerin, kämpft um ihr Kind. Vor allem aber muss sie warten. Schon jetzt sind Monate vergangen: Am 7. März hatte der Vater den Sohn abgeholt, um mit ihm ins Schwimmbad zu gehen. Am 8. März um 2.15 wurden die beiden und einige Begleiter in einem Auto an der bulgarisch-türkischen Grenze aufgehalten – da wurde bereits nach dem Kind gesucht.
Während ihrer Haft sah die Mutter ihr Kind kein einziges Mal
Der Fall hat eine komplexe Vorgeschichte voller Wendungen. Das Kind lebte zuerst eineinhalb Jahre mit seiner Mutter und seinem Vater in der gemeinsamen Wohnung und anschließend viereinhalb Jahre lang bei seinem Vater und dessen Mutter im südlichen Landkreis Neu-Ulm. Die Mutter des Buben war im Gefängnis: Wie sie sagt, hatte sie die Schuld einer Straftat auf sich genommen, die ihr damaliger Partner, der Vater des Kindes, begangen habe. Der Mann habe damals einen Entzug gemacht, sie habe ihn schützen wollen, um den Entzug nicht zu gefährden. Als sie im Gefängnis war, hätten ihr damaliger Partner und dessen Familie den Kontakt abgebrochen. Während ihrer Haft habe sie ihr Kind nicht ein einziges Mal gesehen.
Inzwischen lebt die Frau mit ihrem neuen Partner und dem gemeinsamen Kind zusammen. Der heute sechsjährige Junge aus der früheren Beziehung ist in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Ulm behandelt worden, er leidet unter anderem nachweislich an einer Bindungs- und Entwicklungsstörung. Das Amtsgericht Neu-Ulm hat den Eltern das Sorgerecht für das Kind zunächst in Teilen vorläufig und später ganz entzogen und dem Jugendamt Neu-Ulm übertragen – der Junge lebte zuletzt im Kreis Neu-Ulm. Die Mutter sagt, sie habe sich zum Wohl des Kinds freiwillig zu diesem Schritt bereit erklärt. Das Jugendamt will sich dazu nicht äußern: Aus Gründen des Datenschutzes sei es nicht möglich, Auskünfte zu Klienten oder Fällen zu erteilen.
![Vermisste Kinder: Die mysteriösesten Fälle in Deutschland Pascal Müller, vermisst seit: 30. September 2001. Der damals Sechsjährige verschwand in Burbach, einem Stadtteil von Saarbrücken. Ermittlungen führten zu Stammgästen einer Kneipe. Sie gestanden unabhängig voneinander, Pascal sexuell missbraucht und erstickt zu haben, verstrickten sich aber in Widersprüche. 2007 wurden alle Angeklagten freigesprochen, obwohl der Richter feststellte, es sei "höchstwahrscheinlich", dass sie die Tat begangen hätten. Was geschah, ist bis heute unklar.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Die Ulmerin hofft, dass ihr Sohn aus der Türkei zurückkehren kann
Die Ulmerin hofft, dass der Junge so schnell wie möglich nach Deutschland zurückkehren kann. Der Sechsjährige soll nicht länger in einem türkischen Heim leben, sondern hier in einer geeigneten Einrichtung behandelt werden. Die Mutter will ihr Kind wieder sehen. „Die Ungewissheit geht auf die Psyche“, sagt sie.
Seit Monaten wartet die Frau. Sie kritisiert, die Aussagen des Jugendamts hätten sich ständig geändert, die Lage sei kompliziert und schwer zu durchschauen.
Nach Angaben des Bundesamts für Justiz kommt bei Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen Paaren mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit immer häufiger dazu, dass sich ein Partner mit dem Kind aus dem Land des letzten Wohnort in einen anderen Staat absetzt – beispielsweise im Anschluss an eine Urlaubsreise. Eine internationale Vereinbarung regelt, nach welchen Regeln Minderjährige in das Land zurückkehren können, in dem sie zuvor gelebt haben. Doch die Verfahrensschritte dieses Haager Kindesentführungsübereinkommens können Jahre dauern. Diese Auskunft, sagt die Ulmerin, habe sie vom Jugendamt bekommen.
Das Justizministerium will Kontakt zu den türkischen Behörden suchen
Das Bundesamt für Justiz will Kontakt zu den türkischen Behörden suchen. Der Bub soll ohne die komplizierten und langwierigen Schritte des Haager Kindesentführungsübereinkommens nach Deutschland geholt werden. Bei der Behörde ist man „vorsichtig optimistisch“. Einfach werde es aber nicht, das Kind auf diesem Weg zurückzuholen. Die Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden sei aber „bisweilen sprunghaft“ und eine Rückmeldung sei erst in einiger Zeit zu erwarten, wahrscheinlich Mitte oder Ende Oktober.
Selbst, wenn das alles gelingt, muss die Mutter des Kindes noch ein Hindernis überwinden: Eine ganze Reihe von Unterlagen muss beglaubigt ins Türkische übersetzt werden. Dazu zählen zwei Formulare, die Geburtsurkunde des Kindes, die Beurkundung der Sorgeerklärung, der Gerichtsbeschluss zum Entzug des Sorgerechts und die Meldebescheinigung. Nach Schätzungen des Jugendamts dürften dafür Kosten in Höhe eines hohen dreistelligen Eurobetrags anfallen. Für die Mutter, die diese Kosten tragen müsste, ist das viel Geld. Das Neu-Ulmer Jugendamt hat bereits bei der Bürgerstiftung Reinhold und Gabriele Dehm, die Bewohner des Landkreises Neu-Ulm unterstützt, um finanzielle Unterstützung angefragt. Den vollen Betrag kann die Mutter aber wohl nicht erwarten, um weitere finanzielle Hilfen soll sie sich selbst kümmern. „Ich soll selbst Stiftungen finden, die mir helfen. Wie soll ich das machen?“, fragt sie. Sie hofft auf Ratschläge und auf Unterstützung, deswegen geht sie mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit.
Das Warten, sagt die Mutter, könne sie kaum mehr aushalten.
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