Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neu-Ulm
  3. Ulm: Plötzlich ist das Kind weg: Ulmerin kämpft um ihren Sohn in der Türkei

Ulm
15.08.2020

Plötzlich ist das Kind weg: Ulmerin kämpft um ihren Sohn in der Türkei

Der Grenzzaun und ein Wachturm an der bulgarisch-türkischen Grenze nahe dem Grenzübergang Kapitan Andreevo, wo die bulgarische Grenzpolizei den Buben, seinen Vater und zwei Begleiter angehalten hat.

Der Vater sagt, er will mit dem Sohn ins Schwimmbad - sie kehren nie mehr zurück. Jetzt lebt der Sechsjährige in einem türkischen Heim. Die Mutter kämpft.

Alles hätte viel einfacher und schneller gehen sollen. Das Jugendamt Neu-Ulm war eingeschaltet und die bulgarische Staatsanwältin hat angeordnet, dass die Papiere des Sechsjährigen nach Deutschland zurückgeschickt werden: Die Deutsche Botschaft soll den Kinderreisepass des Buben bekommen – „zwecks Organisation der Rückkehr des Minderjährigen“. Ein Beamter des Bundeskriminalamts und die bulgarische Grenzpolizei sollen eine Abschrift dieser Verfügung bekommen. Doch der Sechsjährige ist nicht zurückgekehrt, er hat gemeinsam mit seinem Vater die Grenze in die Türkei überquert. Seine Mutter weiß nicht mehr, wie es weitergehen soll. Die Ulmerin kämpft um ihr Kind, doch allmählich wächst ihre Verzweiflung.

Das verschwundene Kind der Ulmerin lebt jetzt in der Türkei

Der Vater ist wieder in Deutschland und hatte seitdem wohl keinen persönlichen Kontakt mehr zu dem Buben. Das Kind, das jenseits der Grenze aufgegriffen wurde, lebt jetzt in einer Jugendhilfeeinrichtung in der türkischen Stadt Edirne. Es gehe ihm gut, berichtete die Leiterin dieser Einrichtung vor rund einem Monat. Nichts spreche dagegen, dass der Junge nach Deutschland zurückkehre. Es müsse lediglich das türkische Familienministerium eingeschaltet werden. Doch der Sechsjährige ist nicht zurückgekehrt, immer noch nicht.

Behördliche Unterlagen, die diesen Fall schildern, liegen unserer Redaktion vor. Die Mutter des Sechsjährigen, eine 34-jährige Ulmerin, kämpft um ihr Kind. Vor allem aber muss sie warten. Schon jetzt sind Monate vergangen: Am 7. März hatte der Vater den Sohn abgeholt, um mit ihm ins Schwimmbad zu gehen. Am 8. März um 2.15 wurden die beiden und einige Begleiter in einem Auto an der bulgarisch-türkischen Grenze aufgehalten – da wurde bereits nach dem Kind gesucht.

Während ihrer Haft sah die Mutter ihr Kind kein einziges Mal

Der Fall hat eine komplexe Vorgeschichte voller Wendungen. Das Kind lebte zuerst eineinhalb Jahre mit seiner Mutter und seinem Vater in der gemeinsamen Wohnung und anschließend viereinhalb Jahre lang bei seinem Vater und dessen Mutter im südlichen Landkreis Neu-Ulm. Die Mutter des Buben war im Gefängnis: Wie sie sagt, hatte sie die Schuld einer Straftat auf sich genommen, die ihr damaliger Partner, der Vater des Kindes, begangen habe. Der Mann habe damals einen Entzug gemacht, sie habe ihn schützen wollen, um den Entzug nicht zu gefährden. Als sie im Gefängnis war, hätten ihr damaliger Partner und dessen Familie den Kontakt abgebrochen. Während ihrer Haft habe sie ihr Kind nicht ein einziges Mal gesehen.

Inzwischen lebt die Frau mit ihrem neuen Partner und dem gemeinsamen Kind zusammen. Der heute sechsjährige Junge aus der früheren Beziehung ist in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Ulm behandelt worden, er leidet unter anderem nachweislich an einer Bindungs- und Entwicklungsstörung. Das Amtsgericht Neu-Ulm hat den Eltern das Sorgerecht für das Kind zunächst in Teilen vorläufig und später ganz entzogen und dem Jugendamt Neu-Ulm übertragen – der Junge lebte zuletzt im Kreis Neu-Ulm. Die Mutter sagt, sie habe sich zum Wohl des Kinds freiwillig zu diesem Schritt bereit erklärt. Das Jugendamt will sich dazu nicht äußern: Aus Gründen des Datenschutzes sei es nicht möglich, Auskünfte zu Klienten oder Fällen zu erteilen.

Pascal Müller, vermisst seit: 30. September 2001. Der damals Sechsjährige verschwand in Burbach, einem Stadtteil von Saarbrücken. Ermittlungen führten zu Stammgästen einer Kneipe. Sie gestanden unabhängig voneinander, Pascal sexuell missbraucht und erstickt zu haben, verstrickten sich aber in Widersprüche. 2007 wurden alle Angeklagten freigesprochen, obwohl der Richter feststellte, es sei "höchstwahrscheinlich", dass sie die Tat begangen hätten. Was geschah, ist bis heute unklar.
8 Bilder
Vermisste Kinder: Die mysteriösesten Fälle in Deutschland
Foto: Becker & Bredel, dpa

Die Ulmerin hofft, dass ihr Sohn aus der Türkei zurückkehren kann

Die Ulmerin hofft, dass der Junge so schnell wie möglich nach Deutschland zurückkehren kann. Der Sechsjährige soll nicht länger in einem türkischen Heim leben, sondern hier in einer geeigneten Einrichtung behandelt werden. Die Mutter will ihr Kind wieder sehen. „Die Ungewissheit geht auf die Psyche“, sagt sie.

Seit Monaten wartet die Frau. Sie kritisiert, die Aussagen des Jugendamts hätten sich ständig geändert, die Lage sei kompliziert und schwer zu durchschauen.

Nach Angaben des Bundesamts für Justiz kommt bei Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen Paaren mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit immer häufiger dazu, dass sich ein Partner mit dem Kind aus dem Land des letzten Wohnort in einen anderen Staat absetzt – beispielsweise im Anschluss an eine Urlaubsreise. Eine internationale Vereinbarung regelt, nach welchen Regeln Minderjährige in das Land zurückkehren können, in dem sie zuvor gelebt haben. Doch die Verfahrensschritte dieses Haager Kindesentführungsübereinkommens können Jahre dauern. Diese Auskunft, sagt die Ulmerin, habe sie vom Jugendamt bekommen.

Das Justizministerium will Kontakt zu den türkischen Behörden suchen

Das Bundesamt für Justiz will Kontakt zu den türkischen Behörden suchen. Der Bub soll ohne die komplizierten und langwierigen Schritte des Haager Kindesentführungsübereinkommens nach Deutschland geholt werden. Bei der Behörde ist man „vorsichtig optimistisch“. Einfach werde es aber nicht, das Kind auf diesem Weg zurückzuholen. Die Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden sei aber „bisweilen sprunghaft“ und eine Rückmeldung sei erst in einiger Zeit zu erwarten, wahrscheinlich Mitte oder Ende Oktober.

Selbst, wenn das alles gelingt, muss die Mutter des Kindes noch ein Hindernis überwinden: Eine ganze Reihe von Unterlagen muss beglaubigt ins Türkische übersetzt werden. Dazu zählen zwei Formulare, die Geburtsurkunde des Kindes, die Beurkundung der Sorgeerklärung, der Gerichtsbeschluss zum Entzug des Sorgerechts und die Meldebescheinigung. Nach Schätzungen des Jugendamts dürften dafür Kosten in Höhe eines hohen dreistelligen Eurobetrags anfallen. Für die Mutter, die diese Kosten tragen müsste, ist das viel Geld. Das Neu-Ulmer Jugendamt hat bereits bei der Bürgerstiftung Reinhold und Gabriele Dehm, die Bewohner des Landkreises Neu-Ulm unterstützt, um finanzielle Unterstützung angefragt. Den vollen Betrag kann die Mutter aber wohl nicht erwarten, um weitere finanzielle Hilfen soll sie sich selbst kümmern. „Ich soll selbst Stiftungen finden, die mir helfen. Wie soll ich das machen?“, fragt sie. Sie hofft auf Ratschläge und auf Unterstützung, deswegen geht sie mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit.

Das Warten, sagt die Mutter, könne sie kaum mehr aushalten.

Lesen Sie auch:

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.