Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neu-Ulm
Icon Pfeil nach unten

Ulm: Neue Corona-Regeln an der Uniklinik Ulm: Das müssen Besucher beachten

Ulm

Neue Corona-Regeln an der Uniklinik Ulm: Das müssen Besucher beachten

    • |
    Verschärfte Corona-Regeln gelten jetzt auch an der Uniklinik am Ulmer Eselsberg.
    Verschärfte Corona-Regeln gelten jetzt auch an der Uniklinik am Ulmer Eselsberg. Foto: Uniklinik Ulm

    Besucher durften das Universitätsklinikums Ulm ohnehin nur noch mit Ausnahmegenehmigung betreten. Aufgrund der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung des Landes ist das Klinikum jetzt aber dazu verpflichtet, die Zutrittsregelungen zur Klinik nochmal zu verschärfen.

    Wie das Ulmer Klinikum am Freitag mitteilt, ist bereits seit Montag, 11. Januar, der Zutritt zur Ulmer Uniklinik für Besucher und externe Personen nur noch mit negativem Antigen- oder PCR-Test und FFP2-Maske (ohne Ventil) möglich.

    Besucher werden demnach gebeten, den Nachweis über einen negativen Antigen- oder PCR-Test zu ihrem Besuch mitzubringen. Ein Antigentest darf maximal 48 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 72 Stunden.

    Tests vor Ort am Uniklinikum Ulm sind nicht möglich

    Eine Durchführung der Tests vor Ort am Universitätsklinikum Ulm ist nicht möglich. Für externe Dienstleister gelten ebenfalls entsprechende Regelungen.

    Seit Ende Oktober 2020 sind Besuche am Universitätsklinikum Ulm nur noch in begründeten Ausnahmefällen nach Anordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt möglich. Personen, die im Rahmen der Ausnahmeregelung zu einem Besuch berechtigt sind, müssen entsprechend der neuen Vorgaben ab sofort einen negativen Antigen- oder PCR-Test nachweisen.

    Ausgenommen sind Patienten, die zu ambulanter Behandlung in die Klinik kommen

    Von dieser Regelung ausgenommen sind Patienten, die zu einer ambulanten Behandlung in die Klinik kommen sowie Begleitpersonen von ambulanten und stationären Patienten. 

    Die Maßnahme betrifft nur den Bereich der Krankenversorgung des Universitätsklinikums Ulm. Verwaltungsgebäude, Technikzentralen und Baustellen in abgesperrten Bereichen sind nicht von der Änderung betroffen.

    Die neuen Vorgaben gelten nach Angaben des Klinikums für alle baden-württembergischen Krankenhäuser und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf.

    Detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen gibt es auch hier.

    Lesen Sie dazu auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden