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Ulm; Neu-Ulm, Weißenhorn: Von illegalen Blumen, verbotenen Grillpartys und überfüllten Baumärkten

Ulm; Neu-Ulm, Weißenhorn

Von illegalen Blumen, verbotenen Grillpartys und überfüllten Baumärkten

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    In Ulm war am Wochenende viel los. Die Polizei kontrollierte mit berittenen Streifen, dass die Menschen Abstand halten. In Baden-Württemberg sind die Regeln nicht ganz so streng wie in Bayern. Im „Ländle“ sind etwa noch Baumärkte geöffnet. In Bayern nicht.
    In Ulm war am Wochenende viel los. Die Polizei kontrollierte mit berittenen Streifen, dass die Menschen Abstand halten. In Baden-Württemberg sind die Regeln nicht ganz so streng wie in Bayern. Im „Ländle“ sind etwa noch Baumärkte geöffnet. In Bayern nicht. Foto: Thomas Heckmann

    Der Versuch der Eindämmung der Corona-Pandemie bringt der Polizei viel Arbeit ein. Die Kontrolle der Einhaltung der erlassenen Verordnungen und insbesondere die Ausgangsbeschränkung führt zu Anzeigen durch die Polizei für Vorgänge, die in Vor-Corona-Zeiten ganz einfach Alltag waren. Und jetzt, zum Schutz vor dem Virus, verboten werden.

    Wochenmarkt Weißenhorn im Corona-Visier

    Dies führt etwa dazu, dass Blumen zur illegalen Ware werden. Am Samstagvormittag entging so den aufmerksamen Blicken der Polizei nicht, dass auf dem Wochenmarkt in Weißenhorn diese Frühlingsboten verkauft wurden. Da dies keine Lebensmittel oder andere notwendigen Güter im Sinne der Allgemeinverfügung darstellt, wurde der Weiterverkauf durch die Beamten der Polizeiinspektion Weißenhorn unterbunden, weiter müssen die Betreiber mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen.

    Autowäsche kann illegal sein

    Illegal ist in Bayern derzeit auch die Autowäsche. Das rege Treiben in einem Weißenhorner Gewerbegebiet angesiedelten Autowaschpark monierte die Polizei als Verstoß gegen die Infektionsschutzmaßnahmen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist demnach nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Gemäß Konkretisierung des bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration stellt die Autowäsche im privaten Bereich keinen triftigen Grund dar. Die angetroffenen Autobesitzer wurden diesbezüglich belehrt.

    Ausfahrt mit dem Bike verboten

    Auch die Ausfahrt mit dem Motorrad ist verboten: Eine Streife der Bereitschaftspolizei hielt einen Motorradfahrer mit Wohnsitz in Senden an. Der junge Fahrer gab an, mit dem Motorrad zum Tanken zu fahren. Allerdings war der Tank des Motorrads bis oben hin voll. Der 21-jährige Mann hatte die Beamten wohl nicht die Wahrheit gesagt, wie es im Polizeibericht heißt. Und konnte keinen triftigen Grund für das Verlassen seiner Wohnung angeben. Ihn erwartet nun ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkung. Eine Anzeige kassierten auch zwei Männer, weil sie sich Ende der Woche auf einem abgesperrten Kinderspielplatz in der Adolf-Wolf-Straße aufhielten.

    Ohne triftigen Grund auf Feldweg

    Ohne „triftigen Grund“ waren am Samstag zudem gegen 18.30 Uhr zwei Personen auf einem Feldweg im Bereich Grafertshofen unterwegs. Beide saßen gemeinsam in einem Auto und erhalten nun eine Anzeige aufgrund des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Es war nicht ihr erster. In Senden beendete die Polizei am Samstagabend ein gemütliches Beisammensein. Vier Personen wurden in einem Innenhof ertappt, als sie gemeinsam an einem Tisch saßen und Alkohol tranken. Da hierbei weder der nötige Abstand eingehalten wurde, noch ein triftiger Grund für den Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnräume bestand, erwartet die Männer nun eine Anzeige aufgrund der Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz.

    Reifenwechsel vor dem Landratsamt

    Bei der Koordinierung der momentanen Katastrophenschutzmaßnahmen spielt das Landratsamt Neu-Ulm für den Landkreis eine zentrale Rolle. Ausgerechnet der Parkplatz des Landratsamtes schien für drei Neu-Ulmer die geeignete Örtlichkeit für einen nicht betriebsnotwendigen Reifenwechsel an ihrem Auto gewesen zu sein. Eine Polizeistreife wurde auf die Männer aufmerksam und stellte fest, dass sie sich ohne triftigen Grund außerhalb ihrer Wohnung aufhielten. Eine Verwarnung erhielten in den vergangenen Tagen auch ein 15-Jähriger, der einen Freund besucht hatte. Der Jugendliche war hierzu extra aus dem Raum Pfaffenhofen an der Roth nach Illertissen gefahren. Außerdem wurde in Vöhringen im Garten eines Anwesens in der Nibelungenstraße eine Grillparty mit mehreren Personen aufgelöst.

    Schlangen vor den Baumärkten in Ulm

    In Ulm sind die Regeln nicht gar so streng: An der Donau wurde in der Sonne flaniert und in Baumärkten eingekauft. Und das mehr, als es der Polizei lieb sein kann: Vor den zwei Märkten in der Blaubeurer Straße hatten sich Menschenschlangen gebildet, die den erforderlichen Abstand nicht einhielten. Sie wurden durch Lautsprecherdurchsagen sensibilisiert und aufgefordert, sich an die Vorschriften zu halten. Die Polizei nahm außerdem Kontakt mit den anwesenden Verantwortlichen und dem Sicherheitspersonal auf.

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