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Ulm/Neu-Ulm: So viel Geld haben die Behörden mit Corona-Bußgeldern gemacht

Ulm/Neu-Ulm

So viel Geld haben die Behörden mit Corona-Bußgeldern gemacht

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    Mund-Nasen-Masken sind unter anderem in Geschäften und Gesundheitseinrichtungen derzeit Pflicht. Was passiert, wenn man sich nicht daran hält?
    Mund-Nasen-Masken sind unter anderem in Geschäften und Gesundheitseinrichtungen derzeit Pflicht. Was passiert, wenn man sich nicht daran hält? Foto: Horst Hörger

    Der Fahrdienstleiter des Bahnhofs in Senden ruft die Polizei zu Hilfe, da ein Fahrgast im Zug keine Mund-Nasen-Schutzmaske trägt – und sich trotz Aufforderung weigert, den Zug zu verlassen. In einem Supermarkt im Illertisser Norden betritt ein 33-jähriger Mann laut Polizei den Markt ohne den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz. Auch er wird von einem Mitarbeiter angesprochen, weigert sich jedoch, einen Schutz aufzuziehen. In beiden Fällen wird die Polizei zur Hilfe gerufen. Und beide Maskenverweigerer erhalten laut Polizei eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.

    Polizeiberichte dieser Art werden seit einigen Wochen regelmäßig veröffentlicht. Vom Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung bis zur verweigerten Maskenpflicht in Geschäften: Im Lockdown waren die Beschränkungen deutlich spürbar, mittlerweile wurden sie zurückgefahren. Doch wie hoch ist eigentlich die Zahl der Verstöße? Ein Überblick im Landkreis Neu-Ulm:

    Anzahl der Verstöße hat nach dem Lockdown im Kreis Neu-Ulm stark abgenommen

    Eines vorweg: Die Zahl der Verstöße hat nach dem Lockdown stark abgenommen. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West in Kempten teilt auf Nachfrage unserer Redaktion mit: Im Landkreis Neu-Ulm wurden während des Lockdowns, genauer zwischen 20. März und 6. Mai, 1.043 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, also die sprichwörtlichen „Corona-Regeln“, erfasst.

    Nach dem Lockdown, im Zeitraum vom 7. Mai bis 31. Juli, wurden 121 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz zur Anzeige gebracht. Das Polizeipräsidium teilt mit, dass die Anzahl der zur Anzeige gebrachten Verstöße während dieses Zeitraums stark zurückgegangen sei. Konkret auf die Monate betrachtet sieht das so aus: Im Mai (der einige Tage im Lockdown mit umfasst) habe es im Kreis Neu-Ulm 120 Anzeigen gegeben, im Juni 28 und im Juli lediglich noch elf Anzeigen.

    Auch die Art der Corona-Verstöße hat sich im Kreis Neu-Ulm geändert

    Nicht nur die Zahl, sondern auch die Art der Verstöße hat sich laut Polizei geändert. Während des Lockdowns wurden vermehrt Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung und Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum registriert. Mit Wegfall der Ausgangsbeschränkung verlagerte sich der Schwerpunkt hin zu Verstößen gegen die Maskenpflicht. Die Polizei meldet die Verstöße an das Landratsamt. In Neu-Ulm sind laut dem zuständigen Gewerbeamt rund 950 Fälle anhängig. Insgesamt wurden 90.850 Euro an Bußgeldern festgesetzt.

    Im benachbarten Baden-Württemberg wird das Verfahren ähnlich gehandhabt. Dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis liegen eigenen Angaben nach rund 200 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung vor. Davon wurden bisher rund 80 Verfahren bearbeitet. Bußgelder wurden daraus bislang etwa 8.000 Euro vereinnahmt. Das Landratsamt ist als Bußgeldbehörde jedoch nicht für den gesamten Alb-Donau-Kreis zuständig. Die Große Kreisstadt Ehingen und der Verwaltungsverband Langenau erheben selbst Bußgelder.

    Ebenso die Stadt Ulm, die wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnungen rund 800 Fälle eingeleitet hat. Davon ist bislang knapp die Hälfte abgeschlossen, woraus Einnahmen in Höhe von rund 40.000 Euro resultieren. (mit krom)

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