Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neu-Ulm
Icon Pfeil nach unten

Ulm/Neu-Ulm: Nabada-Verbot: Welche Strafe bei Verstößen droht

Ulm/Neu-Ulm

Nabada-Verbot: Welche Strafe bei Verstößen droht

    • |
    Solche Bilder wie aus dem vergangenen und den vielen Jahren davor soll es heuer nicht geben. Das Nabada am Schwörmontag ist bekanntlich abgesagt, die Polizei wird dafür sorgen, dass niemand die Donau hinunterschwimmt.
    Solche Bilder wie aus dem vergangenen und den vielen Jahren davor soll es heuer nicht geben. Das Nabada am Schwörmontag ist bekanntlich abgesagt, die Polizei wird dafür sorgen, dass niemand die Donau hinunterschwimmt.

    Ein einfaches Ein-Mann-Schlauchboot aus dem Baumarkt ist bereits für gut 20 Euro zu haben, bessere Ausführungen für zwei Personen kosten etwas mehr als das Doppelte. Das ist die übliche Preisklasse an Wassergefährten, mit denen sich Tausende wilder Nabader Jahr um Jahr am Schwörmontag die Donau hinuntertreiben lassen, mitten durch wüste Wasserschlachten und feuchtfröhliche Gelage auf schaukelnden Schifflein. So etwas am kommenden Montag zu tun, wäre allerdings eine ausgesprochen schlechte Idee: Das Nabada fällt wegen der Corona-Pandemie bekanntlich ins Wasser. Wer sich trotzdem auf den Fluss wagt und dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld in dreistelliger Höhe berappen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden