Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neu-Ulm
  3. Ulm/Neu-Ulm: Corona: Sperrstunde in Neu-Ulm, aber nicht in Ulm

Ulm/Neu-Ulm
19.10.2020

Corona: Sperrstunde in Neu-Ulm, aber nicht in Ulm

Die verschärfte Maskenpflicht in Risikogebieten wird von einer großen Mehrheit unterstützt.
Foto: Arne Dedert/dpa

Die Verordnungen sorgen weiter für Diskussionen in Ulm und Neu-Ulm sowie eine Protestaktion.

Keine Erleichterung ist in Sicht: der Landkreis Neu-Ulm liegt weiter über der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Damit gilt auch am Dienstag im Landkreis Neu-Ulm die Warnstufe Gelb. Seit Samstag gelten wie berichtet bayernweit einheitliche Regelungen beim Überschreiten dieses Werts.

Mal wieder unterscheiden sich die Regelungen in Ulm und Neu-Ulm: Während in Bayern die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt ist, gibt es auf baden-württembergischer Seite keine explizite Sperrstunde. Ansonsten sind die Regelungen in Ulm und Neu-Ulm weitgehend gleich: Private Kontakte im öffentlichen Raum und im privaten Raum etwa, sind auf Angehörige von zwei Hausständen oder maximal zehn Personen beschränkt.

"Klardenken" protestiert gegen Masken im Unterricht

Die Maskenpflicht – auch im Unterricht – passt nicht jedem: Die Gruppe „Klardenken Schwaben“ kündigte etwa eine Protestaktion vor dem Landratsamt in Neu-Ulm an. Die Niederlegung von Plüschtieren sollte auf eine „physische und psychische Schädigung unserer Kinder“ durch die Corona-Maßnahmen aufmerksam machen.

Durch die rasant steigenden Zahlen der Covid19-Infektionen hat sich der Arbeitsaufwand in den Gesundheitsämtern bundesweit stark erhöht. Um die Kontaktpersonennachverfolgung und die frühzeitige Unterbrechung von Infektionsketten im Alb-Donau-Kreis und im Stadtkreis Ulm sicherzustellen, hat der Erste Landesbeamte Markus Möller am Montag einen Antrag auf Hilfeleistung durch die Bundeswehr für das Gebiet des Alb-Donau-Kreises und die Stadt Ulm gestellt.

Quarantäne in Ulm und Neu-Ulm

Allein in der Stadt Ulm stehen, Stand 19. Oktober, 499 Personen unter Quarantäne nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz: 55, weil sie mit dem Virus infiziert sind, 444, weil sie als Kontaktperson ersten Grades eingestuft wurden.

Lesen Sie dazu auch

Neu in Quarantäne befinden sich zwei Klassen einer Schule in Neu-Ulm aufgrund eines bestätigten Falls. Für zwei Schulklassen aus Neu-Ulm endete die Quarantäne wieder. Damit befinden sich laut Angaben des Landratsamts aktuell acht Schulklassen und eine gesamte Jahrgangsstufe (Neu-Ulm, Senden und Weißenhorn) sowie zwei Kindergartengruppen aus Nersingen-Oberfahlheim in Quarantäne.

In Ulm werden nach Angaben der Stadtverwaltung Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes die derzeit in Quarantäne befindlichen Personen zuhause aufsuchen oder sie telefonisch kontaktieren. Ziel der Schwerpunktaktion ist es laut Sozialministerium, die Bevölkerung zu sensibilisieren, die Quarantäneanordnung ernst zu nehmen und zu beachten. Gleichzeitig wolle man deutlich machen, dass ein Verstoß gegen diese Anordnung bußgeld-bewehrt ist und schlimmstenfalls sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.

Sollte der Landkreis Neu-Ulm die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschreiten, wird er dann in der Liste mit der Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 geführt. Dann gelten die Regelungen der Stufe Rot automatisch ab dem folgenden Tag, an dem der Landkreis Neu-Ulm das erste Mal in dieser Liste genannt wurde.

Landratsamt Neu-Ulm veröffentlicht keine Zahlen mehr

Nachdem das Ministerium zentral bekannt gibt, welche Warnstufen in welchem Landkreis gelten und dabei auf die Zahlen des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit/Robert Koch-Instituts zurückgreift, kündigte das Landratsamt Neu-Ulm am Montag an, selbst keine aktuellen Zahlen zum Coronavirus mehr veröffentlichen. Laut Aussage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit werden die Zahlen in der Regel gegen 14 Uhr aktualisiert und geben den Stand um 8 Uhr des gleichen Tages an. (az/heo)

Auch interessant:

Nur ein Impfstoff kann Evobus Neu-Ulm wirklich helfen

Drogerie Müller verzeichnet trotz Corona konstante Umsätze

Hier in Ulm entscheidet sich die Zukunft von Rexroth

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.