Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neu-Ulm
  3. Ulm/Neu-Ulm: Corona: In Ulm müssen die Geschäfte wieder schließen - OB Czisch ist sauer

Ulm/Neu-Ulm
29.03.2021

Corona: In Ulm müssen die Geschäfte wieder schließen - OB Czisch ist sauer

Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch fordert von der Landesregierung verlässlichere Corona-Regelungen.
Foto: Alexander Kaya

In Ulm liegt die Sieben-Tage-Inzidenz stabil über 100. Läden müssen wieder schließen. Den wechselnden Kurs kritisiert Ulms OB Czisch deutlich.

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat rechtswirksam festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Ulm stabil über dem Wert von 100 / 100.000 Einwohner liegt. Diese Einschätzung basiert auf den vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzwerten für den Stadtkreis Ulm, die seit dem vergangenen Donnerstag in Folge über der Marke von 100 liegen.

Damit werden die seit dem 8. März 2021 geltenden Öffnungsschritte für den Stadtkreis Ulm wieder zurückgenommen. Dies gilt ab kommendem Dienstag, 30. März, 0 Uhr.

Die Daten des Gesundheitsamtes belegen, dass die Zahl der Neuinfektionen in Ulm und dem Alb-Donau-Kreis in den vergangenen Tagen schnell und stark angestiegen ist. Das Infektionsgeschehen lasse sich nicht auf einen bestimmten Hotspot eingrenzen, sondern verteilt sich diffus auf zahlreiche kleine Ausbrüche in privaten Haushalten, Betrieben sowie Kitas und Schulen. Damit bleibt kein Spiel-raum. Auch die Landesregierung hat aktuell noch einmal die Wichtigkeit der „Notbremse“ betont und deren konsequente Anwendung angeordnet.

Diese Öffnungsschritte werden in Ulm wegen Corona zurückgenommen

  • In Ulm ist das seit 8. März geltende Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) wieder untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“ aus den Lockdown-Bestimmungen der Wochen zuvor. Davon betroffen ist, nach der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 27. März, auch der Buchhandel.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten und botanische Gärten müssen schließen.
  • Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Massagestudios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingstudios.
  • Untersagt wird auch die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport.

Nicht betroffen von den Einschränkungen in Ulm sind

  • Blumengeschäfte, Bau- und Gartenmärkte. Sie werden nach der Corona-Verordnung wie der Einzelhandel für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben.
  • Auch Fahr- und Flugschulen sind von der Rücknahme der Öffnungsschritte nicht betroffen.
  • Friseure bleiben ebenfalls geöffnet, sie dürfen allerdings keine Rasur des Barts anbieten.
  • Der Schulbetrieb und die Kindertageseinrichtungen sind ebenfalls nicht von diesen Regelungen betroffen.

Für Ansammlungen und private Zusammenkünfte gilt grundsätzlich die Beschränkung auf Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen. Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 27. März wird von dieser Regelung auch bei einer Inzidenz von über 100 je 100.000 Einwohnern nicht abgewichen.

Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Wirkung der jetzt getroffenen Maß-nahmen werden durch das Gesundheitsamt weiter genau beobachtet. Sollten sämtliche getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Virusverbreitung nicht ausreichen und die Infektionen weiter steigen, könnte durch das Landratsamt auch eine nächtliche Ausgangssperre verfügt werden.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Ulm an fünf Tagen in Folge wieder unter 100 je 100.000 Einwohner liegen, würde das Gesundheitsamt dies rechtwirksam feststellen. Die jetzt getroffenen Einschränkungen würden dann wieder zurückgenommen werden.

Für den Alb-Donau-Kreis wurden die gleichen Schritte beschlossen. Hier liegen die Werte seit vergangenem Freitag über der Marke von 100 /100.000.

Corona-Regeln: Kritik von OB Gunter Czisch aus Ulm

Der Ulmer Oberbürgermeister Gunter Czisch kritisiert dieses Vorgehen. Das Stadtoberhaupt fordert von der Landesregierung verlässlichere Corona-Regelungen. "Wir brauchen dabei vordringlich ein landesweit einheitliches, von Inzidenzen unabhängiges Konzept für den Einzelhandel für Click & Meet." Der ständig wechselnde Kurs zwischen 'auf und zu' gefährde etliche Existenzen und führe zu einer sinkenden Akzeptanz der gesamten Corona-Maßnahmen. "Auch Gastronomie und Kulturbranche brauchen jetzt eine klare Perspektive für den April und Mai."

Konkret befürwortet Czisch für den Einzelhandel das Click & Meet, das - zumindest bei einer Inzidenz von unter 200 - dauerhaft erlaubt sein sollte. Dafür müsse die Kundschaft FFP2-Masken tragen und die Beschäftigten engmaschig getestet werden. Letzteres sei zielführend, weil sich die Beschäftigen lange in den Verkaufsräumen aufhalten und auch nicht beeinflussen können, welche Personen mit ihnen in Kontakt treten.

Corona: Was ist mit der Gastronomie in Ulm?

"Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen und Außengastronomie ist die Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses oder des Impfausweises zumutbar. In Kombination FFP2-Maskenpficht, strengen Hygieneregeln und digitaler Kontaktnachverfolgung ist das der richtige Weg. Die Begrenzung der Personenanzahl ist uns allen schon aus dem letzten Jahr bekannt und hat sich bewährt."

In Neu-Ulm gelten wieder andere Corona-Regeln

Indes müssten die Vorgaben in ganz Baden-Württemberg einheitlich sein. "Das Beispiel Tübingen, das als Modellstadt förmlich überlaufen wurde, zeigt, dass die Regelungen landesweit getroffen werden und gelten müssen", stellt Czisch klar. Darüber hinaus sind für Ulm und Neu-Ulm als "Zweilandstadt" gleiche Regelungen in Baden-Württemberg und Bayern wichtig. "Es ist für die Bevölkerung einfach unverständlich, warum sich bei ähnlich hohen Inzidenzen die Regelungen auf der anderen Seite der Donau unterscheiden."

Als einen zentralen Baustein für die kommende Zeit stuft Czisch die flächendeckende Testung der Beschäftigten in den Betrieben und Unternehmen an - nicht nur für Mitarbeiter mit Kundenkontakt. Dementsprechend handelt die Stadt Ulm als Arbeitgeberin. Sie wird ihren Beschäftigen ab Mitte April Schnelltests vor Ort am Arbeitsplatz ermöglichen.

Czisch ist für die Nutzung der Luca App in Ulm

Die entscheidende Grundlage für den weiteren Umgang mit der Pandemie bildet die Stärkung der Eigenverantwortung in der Einhaltung der bekannten und geltenden Hygieneregeln. Czisch unterstützt dabei auch eine landesweite Einführung der Luca App. Die App wurde von einer Ausgründung des Hasso-Plattner-Instituts und Kulturschaffenden wie der Band "Die Fantastischen Vier" initiiert. Sie möchte eine schnelle und lückenlose Kontaktrückverfolgung im Austausch mit den Gesundheitsämtern bieten. (AZ)

Auch interessant:

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.