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Ulm: Nach Prozess in Ulm: Versorgt der Tierquäler jetzt Kühe statt Schweine?

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Nach Prozess in Ulm: Versorgt der Tierquäler jetzt Kühe statt Schweine?

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    An vielen Prozesstagen gegen einen Schweinezüchter demonstrierten Tierschützer für Tierrechte.
    An vielen Prozesstagen gegen einen Schweinezüchter demonstrierten Tierschützer für Tierrechte. Foto: Alexander Kaya

    Am Mittwoch ist ein Schweinehalter aus Merklingen in einer Berufungsverhandlung wegen Tierquälerei – wie berichtet – zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Damit ist das Urteil aus dem vergangenen Jahr von einem Schöffengericht am Ulmer Amtsgericht aufgehoben worden, das den nicht vorbestraften Angeklagten zur möglichen Höchststrafe von drei Jahren verurteilt hatte. Die drastische Strafe, die von den Tierschützern damals begrüßt wurde, hatte jetzt vor dem Berufungsgericht am Landgericht Ulm keinen Bestand mehr. Die Berufung hatten damals die Verteidigerin und der Staatsanwalt eingelegt, was eine äußerste Seltenheit bei Strafgerichten ist.

    Tierschützer demonstrieren vor dem Landgericht in Ulm

    Am Mittwoch demonstrierten Tierschützer erneut mit Schildern vor dem Landgericht in der Olgastraße. Vor Beginn der Verhandlung um 8.30 Uhr wurden sie von Justizbeamten aufgefordert, den Platz zu räumen. Auf den Schildern forderten sie „Gerechtigkeit für Tiere“ und „Gefängnis für den Tierquäler“. Aufgedeckt wurde die massenhafte Tierquälerei über Jahre durch die Soko Tierschutz, die von dem Aktivisten Friedrich Mülln aus Augsburg vor zwanzig Jahren gegründet wurde. Er war 2016 nachts unerlaubt in die Stallungen in Merk-lingen eingedrungen und hatte für eine spätere Anzeige Videos und Fotos von den unglaublich ekligen Zuständen gemacht. Als die Bild- und Fotodokumente an die Öffentlichkeit gelangten, war das Entsetzen bundesweit groß. Nach Auffassung der Soko Tierschutz ist das jetzige Urteil der Schwere der Schuld nicht angemessen wie beim Urteilsspruch im ersten Prozess vor dem Amtsgericht im vergangenen Jahr mit drei Jahren Freiheitsstrafe, die der Landwirt hätte absitzen müssen.

    700 Schweine kamen qualvoll ums Leben

    Nach Schätzungen des Gerichts kamen insgesamt im Laufe der Jahre 700 Tiere qualvoll ums Leben, viele Leidenstiere wurden verletzt und verstümmelt. Weitere hundert Schweine waren so schwer durch ammoniakhaltige Luft sowie Kannibalismus unter den hungernden Tieren in den kotigen Ställen verletzt, dass sie nach der Aufdeckung von amtlichen Tierärzten getötet werden mussten, um sie von dem unsäglichen Leid zu befreien.

    Tierschützer hoffen, dass eine zweite Anzeige Erfolg hat

    Die enttäuschten Tierschützer hegen jetzt Hoffnung, dass eine zweite Anzeige des Soko Tierschutz Erfolg hat. An der arbeiten jetzt Mülln und seine Mitstreiter. Sie berufen sich auf eine Gerichtsaussage des Angeklagten, dass er nach der Aufklärung des Tierdramas die Schweinehaltung aufgegeben habe. Seine Söhne halten jetzt auf dem Familienanwesen Milchkühe. Dort helfe der 58-jährige Frührentner gelegentlich mit, sagte er.

    Wie Mülln meint, ein klarer Verstoß gegen Verbotsauflagen des Veterinäramtes, die im November 2016 dem ehemaligen Schweinehalter zugestellt worden waren. Demnach darf er Nutztiere weder halten noch betreuen. Dagegen habe der Merklinger Ex-Landwirt verstoßen, was rechtliche Konsequenzen erfordere.

    Hier ist der Bericht über den Prozess: Tierquälerei: Mildere Strafe für Verursacher der "Schweinehölle"

    Das Landgericht hat am Mittwoch diese amtliche Auflage weiter verschärft: Lebenslang darf der Mann Tiere weder halten noch betreuen. Das gelte nicht nur für Nutztiere, sondern für alle Tiergattungen, so zum Beispiel auch Haustiere wie Hunde oder Katzen.

    Das Landratsamt Alb-Donaukreis kündigte jetzt weitere Kontrollen bei dem Merklinger Landwirt an. Das amtliche Verbot betreffe allerdings ausschließlich die Mithilfe im Stall. In der Landwirtschaft dürfe er seinen Söhnen etwa bei Reinigungsarbeiten im Silo weiterhin zur Hand gehen.

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